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Zähne, Zahnfleisch und Mund

E-Zigaretten schaden der Mundgesundheit

»E-Zigaretten werden fälschlicherweise häufig als gesündere Alternative zum Tabakkonsum gutgeheißen. Ihr Gebrauch ist jedoch ebenfalls problematisch«, erklärte Professor Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), in einer aktuellen Pressemitteilung der Initiative proDente anlässlich des Weltnichtrauchertages .
Christiane Berg
29.05.2020  14:50 Uhr
E-Zigaretten schaden der Mundgesundheit

Mit jedem Zug des Dampfes (Aerosol) inhaliere der Konsument einen Mix aus diversen Chemikalien, Aromen und zumeist Nikotin. Der Dampf einiger untersuchter E-Zigaretten enthalte krebserregende Stoffe. Auch die Aromen selbst könnten je nach Sorte Zellschädigungen triggern und somit zu oralen Erkrankungen von Parodontitis bis hin zu Mundhöhlenkrebs führen.

Oesterreich betonte, das gemäß Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung der Schadstoffausstoß zwar niedriger als bei herkömmlichen Zigaretten sei, jedoch im Körper von Testpersonen ein erhöhter Anteil schädigender Stoffe nachgewiesen wurde. Zudem sei ein erhebliches Suchtpotential vorhanden. Das Ausmaß der Schäden an Zahnfleisch und Mundhöhle werde durch die Intensität des Rauchens bestimmt.

Gesunde Mundschleimhaut zeige sich glatt, blass-rosa und weich. Raue, verdickte, verhärtete, eingezogene oder farblich veränderte Stellen, Flecken und Wunden beziehungsweise Geschwüre seien hingegen verdächtig. »Jede Veränderung, die länger als zwei Wochen besteht, sollte der Zahnarzt abklären – auch wenn sie nicht schmerzt«, betonte der niedergelassene Dentist.

Gerade diese schmerzfreien Veränderungen seien gefährlich. »Die zweimal jährlich empfohlenen Routineuntersuchungen beim Zahnarzt sind nicht nur für gesunde Zähne und Zahnfleisch, sondern auch für die Früherkennung unter anderem von Mundhöhlenkrebs bedeutsam«, hob Oesterreich, gleichermaßen Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Referent für Öffentlichkeitsarbeit der BZÄK, hervor.

Kein Schwellenwert

Die Bundeszahnärztekammer hatte sich bereits 2015 – unterstützt von einer Vielzahl medizinischer und wissenschaftlicher Fachgesellschaften und Institutionen – in einem Memorandum den Forderungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und des Aktionsbündnisses Nichtrauchen (ABNR) angeschlossen. Sie verlangen unter anderem einen umfangreichen Verbraucher- und Jugendschutz sowie entsprechenden Gesetzesänderungen zur Regulierung des Konsums nikotinhaltiger und nikotinfreier E-Zigaretten.

In diesem nach wie vor aktuellen Memorandum auf der Homepage der BZÄK heißt es: »E-Zigaretten sind gesundheitlich bedenklich.« Mit jedem Zug inhaliere der Konsument ein toxisches Chemikaliengemisch, das Kanzerogene enthalten könne.

Zwar sei die Menge dieser Kanzerogene gering, doch gäbe es für Kanzerogen-Gemische keinen Schwellenwert für Unbedenklichkeit. Daher könne, insbesondere bei hohem Dauerkonsum, die Gefahr der Entstehung von Krebs nicht ausgeschlossen werden. Die kurzfristige Exposition mit Propylenglykol-Nebel löse zudem Atemwegsirritationen aus. Auch könnten manche der verwendeten Aromastoffe als Kontaktallergene wirken. Nikotin mache abhängig, fördere das Wachstum bestehender Tumore und stehe selbst im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Es gelte als schwer vorhersehbar, welche Folgen die dauerhafte und häufige Inhalation des Chemikaliengemischs auf den Körper und insbesondere die Lunge hat. Vorsicht sei geboten.

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