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Die Bewerbungsunterlagen bestehen in den meisten Fällen aus einem Deckblatt, einem Anschreiben, dem Lebenslauf, einem Foto sowie den Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen des Bewerbers.
Das Anschreiben enthält die Gründe für die Bewerbung und die wichtigsten Aussagen zur Qualifikation und zur bisherigen Tätigkeit des Bewerbers. Die häufigsten Gründe für eine Bewerbung sind der Wunsch nach fachlicher oder persönlicher Weiterentwicklung, die Bewältigung neuer Herausforderungen oder der Wunsch nach neuen beruflichen Erfahrungen in einem anderen Tätigkeitsfeld. Auch eine Veränderung aus privaten Gründen ist plausibel, zum Beispiel die Versetzung des Ehe- oder Lebenspartners an einen anderen Arbeitsort.
Keinesfalls sollten Suchende Ihren bisherigen Arbeitgeber schlechtmachen, indem sie sein Verhalten als Hauptgrund für die berufliche Veränderung nennen. Aus dem Anschreiben zur Bewerbung muss vor allem erkennbar sein, warum der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist und welchen Nutzen seine Tätigkeit für den künftigen Arbeitgeber haben wird. Hier sollte nicht nur auf die fachlichen Fähigkeiten, sondern auch auf persönliche Eigenschaften hingewiesen werden zum Beispiel auf Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Weiterbildungsbereitschaft oder auf zeitliche und räumliche Flexibilität.
Ein Deckblatt ist für Bewerbungsunterlagen nicht unbedingt erforderlich. Es verleiht der Bewerbung aber meist einen hochwertigeren Eindruck. Das Deckblatt enthält in der Regel das Bewerbungsfoto, die Berufsbezeichnung und die Kontaktdaten des Bewerbers (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie einen Hinweis auf Profile in beruflichen Netzwerken wie »Xing« oder »LinkedIn«.
Der Lebenslauf zeigt die Schul- und Berufsausbildung und die bisherige Berufstätigkeit des Bewerbers in zeitlicher Reihenfolge. Die einzelnen Tätigkeiten werden dabei stichwortartig beschrieben. Falls es im Lebenslauf längere Zeiten der Nichtbeschäftigung gibt, sollten diese »Lücken« nachvollziehbar erklärt werden beispielswiese durch Elternzeit, Kindererziehung, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit oder die Pflege von Angehörigen. Auch »Auszeiten« zur persönlichen Weiterentwicklung werden von Arbeitgebern zunehmend akzeptiert. Zeigen Sie bei Bedarf, dass Sie sich auch in dieser Zeit beruflich auf dem Laufenden gehalten haben. Keinesfalls sollten Bewerber Lücken im Lebenslauf schließen, indem sie falsche Angaben machen oder indem sie Jahreszahlen statt Monatsangaben verwenden. Die meisten Personaler und Vorgesetzten kennen diese Vorgehensweise und bewerten derartige »Verschleierungstaktiken« negativ. Auch ein »Kurzprofil« ohne Zeitangaben anstelle eines Lebenslaufs hinterlässt in der Regel keinen guten Eindruck.
Das Bewerbungsfoto sollte den Bewerber in gepflegter Kleidung, offener Körperhaltung und mit freundlichem Gesichtsausdruck vor einem neutralen Hintergrund zeigen. Es empfiehlt sich, das Foto von einem professionellen Fotografen aufnehmen zu lassen, der auch für eine gute Ausleuchtung sorgt.
Zu den Zeugnissen gehören die Schul- und Ausbildungszeugnisse sowie die bisherigen Arbeitszeugnisse. Bei Berufseinsteigern sind die Noten in den Schul- und Ausbildungszeugnissen natürlich ein wichtiges Beurteilungskriterium. Mit zunehmender Berufserfahrung spielen sie aber eine immer geringere Rolle. Die Arbeitszeugnisse treten dann in den Vordergrund, weil sie den Bewerber aus der Sicht bisheriger Arbeitgeber beschreiben.
Im Internet findet man unter dem Suchbegriff »Bewerbung« eine Vielzahl von Vorlagen und Musterbriefen, die Jobsuchende als Ideenquelle zur Gestaltung der eigenen Bewerbungsunterlagen verwenden können. Diese Vorlagen sollten sie aber niemals unverändert übernehmen, denn zukünftige Arbeitgeber erkennen derartige Standardvorlagen sofort und werten sie als Zeichen von Bequemlichkeit und fehlender Eigeninitiative des Bewerbers. Nehmen Sie sich daher genügend Zeit für die Erstellung einer individuellen Bewerbung, mit der Sie sich positiv von anderen Bewerbern unterscheiden. Natürlich müssen alle Angaben in der Bewerbung der Wahrheit entsprechen. Wenn ein neuer Arbeitgeber nachträglich feststellt, dass in der Bewerbung bewusst falsche Angaben gemacht wurden, so ist das Vertrauensverhältnis meist nachhaltig gestört und das Arbeitsverhältnis wird vielleicht sogar durch eine Kündigung wieder beendet.