Erste Leitlinie zur Lasertherapie erschienen |
Heiße, aber auch heilsame Strahlung: Eine Lasertherapie braucht eine adäquate Nachbehandlung. / Foto: Adobe Stock/blackday
Laserverfahren gegen die verschiedensten Hautprobleme sind nicht neu. Doch haben sie sich in den vergangenen 30 Jahren enorm weiterentwickelt. Unterschiedlichste Strahlungsquellen ermöglichen den Einsatz bei immer mehr dermatologischen Indikationen, von Viruswarzen und Tattoos über Feuermale, Rosacea, (Akne-)Narben und Keloide, seborrhoische Keratosen, Falten, Epilation und verschiedenste Pigmentierungen bis hin zu Präkanzerosen und maligne Tumoren.
Nun ist erstmalig eine S2k-Leitlinie »Lasertherapie der Haut« unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft publiziert worden. Darin finden sich für alle möglichen Indikationen Bewertungen, Empfehlungen und Evidenzen für verschiedene Laser inklusive der verfügbaren Wellenlängen, Emissionsarten, Pulsdauern oder Wirkstoffe. Herausgestellt wird eine adäquate Nachsorge für bestmögliche Ergebnisse, ihr ist ein eigenes Kapitel gewidmet. »Die neue Leitlinie ist im Praxisalltag zum einen für uns Ärzte hilfreich, beispielsweise bei der Auswahl eines bestimmten Lasers für eine definierte Indikation. Zum anderen trägt sie dazu bei, den Einsatz von Lasern an der Haut sicherer, effizienter und nebenwirkungsärmer zu gestalten«, sagte Dr. Gerd Kautz, Dermatologe aus Konz und Leitlinienautor, bei einer Presseveranstaltung des Unternehmens Bayer Vital.
Grundsätzlich unterteilt die Leitlinie zwei Laserprinzipien. Durch ablative Laser werden epidermale Hautstrukturen abgetragen, wodurch eine Wundfläche entsteht. Das können etwa CO2- oder Er:YAG-Laser (Erbium:Yttrium-Aluminium-Granat-Laser). Diese kommen zum Beispiel zur Behandlung aktinischer Keratosen oder zur Narbentherapie zum Einsatz. Nicht ablative Laser – zum Beispiel Neodym:YAG- oder Rubylaser – adressieren dagegen unter der Hautoberfläche gelegene Hautstrukturen wie Pigmente, Gefäße oder Haarwurzeln. Sie sind weniger energiereich und reizen die Haut nur oberflächlich. Sie verursachen deshalb im Gegensatz zu den ablativen Lasern keine Wunden auf der Haut, sondern eher temporäre Schwellungen und Rötungen. Sie kommen vor allem im kosmetischen Bereich zum Einsatz, beispielsweise zur Entfernung von Pigmentflecken oder zur Faltenbehandlung.
Die Leitlinienautoren betonen die Notwendigkeit einer differenzierten Nachbehandlung. Erfolgt eine nicht ablative Lasertherapie, steht die Kühlung zum Beispiel durch Kühlpacks oder feuchte Tücher im Vordergrund. In der Praxis kühlen Dermatologen quasi parallel zur Laserung. Etwas aufwendiger gestaltet sich die Pflege von ablativen Laserwunden. »Diese Laser schädigen die Hautbarriere und es entstehen Wunden. Um deren Abheilung zu optimieren und Komplikationen zu vermeiden, ist eine adäquate Nachsorge unbedingt zu empfehlen. Dabei setzen Dexpanthenol-haltige Topika wie Bepanthen® Wund- und Heilsalbe neben ausreichendem UV-Schutz Standards«, sagte Professor Dr. Peter Arne Gerber, Dermatologe aus Düsseldorf und ebenfalls Leitlinienautor.