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Für die Kleinsten

Flüssige Peroralia

Ist ein Säugling oder Kleinkind erkrankt, so gibt es nicht immer ein zugelassenes Arzneimittel für diese Altersgruppe. Dann ist die Herstellung niedrig dosierter flüssiger Zubereitungen zur Einnahme gefragt.
Ingrid Ewering
10.06.2022  08:30 Uhr

Das Abwiegen der benötigten Kleinstmengen an Wirkstoffen stellt eine große Herausforderung dar und ist oft problematisch. Beispielweise ist für 100 mL Propranolol-Lösung 5 mg/mL lediglich 0,57 g des sehr gut wasserlöslichen Propranolhydrochlorid einzuwiegen. Zwingend notwendig ist die Nutzung der Analysenwaage, auch Feinwaage genannt. Viele dieser vierstelligen Waagen sind ab 20 mg einsetzbar. Ein schwarzes Wägeschälchen aus Polystyrol zur Einmalverwendung hat sich bewährt. Denn das antistatische Schälchen mit guter Standfestigkeit bringt kaum Eigengewicht mit und selbst mikrofeine Wirkstoffpulver lassen sich mit niedrigem Verlust wägen. Die weißen Wirkstoffpartikel sind gut im Kontrast zur schwarzen Färbung sichtbar. Der Einsatz mikrofein oder sehr fein gepulverter Arzneistoffe ist bei Suspensionszubereitungen zwingend notwendig. Denn nur so lassen sie sich lege artis aufschütteln. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Je feiner die Substanz ist, desto höher ist die Menge der anhaftenden Partikel an Herstellungsmaterialien. Zur Kontrolle schreibt das NRF bei allen standardisierten Rezepturen die Rückwägung des entleerten Wägeschiffchens auf die Analysewaage vor. Es darf nicht mehr als 1 Prozent des verordneten Arzneistoffs an der Oberfläche des Polymerschälchens haften. Nicht wenige Arzneibücher arbeiten jedoch lieber mit einem Einwiegekorridor: Soll beispielweise 1 g Arzneistoff verarbeitet werden, so errechnet sich ein Korridor von 1,0000 g bis 1,0100 g. Die tatsächliche Masse sollte immer nahe der Obergrenze liegen. Beispielsweise beträgt der ablesbare Wert 1,0089 und ist im Herstellungsprotokoll zu dokumentieren.

Einige Arzneibücher arbeiten nach der Faustregel, dass ab 1 g die Masse auf der Rezepturwaage einzuwiegen ist. Im Gegensatz zur Analysenwaage gibt die Feinwaage lediglich zwei Stellen nach dem Komma an. In dem oben genannten Beispiel zeigt die Waage dann nur den aufgerundeten Wert mit 1,01 an. Da viele Analysenwaagen zum Beispiel bis zu 220 g belastbar sind, ist diese Waage bei Einwaage des wirksamen Stoffes auch bei Massen über 1 g vorzuziehen. Im NRF sind Arbeitsvorschriften für die Bestimmung der Mindesteinwaage zu finden und Dokumentati-onshilfen können direkt auf dem PC online (www.dac-nrf.de) unter »Tools« ausgefüllt werden.

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