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Neue Prüffunktion in Apotheken

Gefälschte Impfpässe leichter erkennbar

Apotheken müssen sich oftmals mit Impfpassfälschungen beschäftigen. Um mögliche Fakes entlarven zu können, ist das DAV-Portal nun um eine neue Funktion erweitert worden. Damit sollen Apotheker die Chargennummern der verimpften Covid-19-Impfstoffe überprüfen können. Seit heute steht die Funktion im Portal bereit.
Charlotte Kurz
16.12.2021  15:30 Uhr

Um Impfpassfälschungen schneller erkennen zu können, enthält das Apotheken-Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) seit heute eine neue Funktion: eine Prüffunktion im Portal »mein-apothekenmanager.de«, mit der Apothekenpersonal die Chargennummern der verimpften Impfdosen digital zügig überprüfen kann. Damit hat der DAV gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Möglichkeit entwickelt, zumindest einen Teil der Fälschungen bei den Impfpässen künftig zu erkennen.

Konkret lässt sich mit der neuen Funktion prüfen, ob die im Impfpass vorgelegte Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der Covid-19-Impfstoffe passt und die Covid-19-Impfung innerhalb des Zeitraums von der Zulassung des PEI beziehungsweise die Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist, wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände informiert.

Sollte trotz positiver Prüfung der Chargennummer weiter Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises bestehen, sei die Ausstellung nach wie vor zu verweigern, empfiehlt die ABDA. Die Chargennummer-Prüfung sei außerdem optional, müsse also nicht zwangsweise erfolgen. Die ABDA betont weiter, dass nach einer Überprüfung die Chargennummer nicht in das digitale Covid-19-Impfzertifikat eingetragen werde. Die Nummer diene nur zur Überprüfung der Echtheit der vorgelegten Nachweise.

Weiter informiert die ABDA, dass die Bereitstellung der Funktion auf zwei Ebenen beziehungsweise über zwei Optionen erfolgen solle. Im Menüpunkt »Covid-19-Zertifikate« gebe es seit heute eine weitere Kachel »Zum Zertifizierungsportal«, das der reinen Chargenprüfung dienen soll. Ohne Angaben von Patientendaten könnten so die Chargennummern und Gültigkeitszeiträume geprüft werden.

Zudem hätten die Apotheker die Möglichkeit, die integrierte Chargenprüfung zu nutzen. Dieses ist in das Modul zur Ausstellung der Covid-19-Zertifikate eingefügt. Bei der Ausstellung eines Covid-19-Impfzertifikats soll nach Auswahl des Impfstoffs ein neues Eingabefeld »Chargennummer« auftauchen. Hier könne die Chargennummer eingegeben werden und die Chargenprüfung erfolge nach Bedienung des Buttons »Hinzufügen«. Sollte eine falsche Chargennummer oder ein Impfdatum außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Charge vorliegen, werde ein Hinweis sowie der konkrete Grund für die Warnung angezeigt.

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