Gefälschte Masken-Briefe erkennen |
Die Ausgabe von Masken gehört inzwischen zum Apothekenalltag dazu. Mit dem Nachweisschreiben ihrer Krankenkasse haben nun auch Bezieher von Arbeitslosengeld II Anspruch auf FFP2-Masken. / Foto: Adobe Stock/Mattis Kaminer
Mit der Erneuerung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung festgelegt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) neben Risikopatienten ebenfalls kostenlos Atemschutzmasken erhalten sollen. Das betrifft hierzulande rund 5 Millionen Menschen, die sich bis zum 6. März 2021 einmalig zehn Masken aus der Apotheke holen können, wenn sie dafür ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse vorlegen.
Im Gegensatz zu den Masken-Voucher für Risikopatienten müssen die Krankenkassen die Berechtigungsschreiben für ALG-II-Empfänger selbst produzieren. Hierfür hat die Bundesregierung den Kassen eine Druckvorlage (siehe Abbildung) zur Verfügung gestellt, die sie mit den Daten ihrer versicherten ALG-II-Empfänger anreichern und dann selbst drucken sollen. In der vergangenen Woche sind die ersten dieser Berechtigungsbriefe in den Apotheken gelandet. Trotz Druckvorlage scheint es in der deutliche formale Unterschiede bei den Masken-Briefen der Kassen zu geben.
Druckvorlage der Bundesregierung / Foto: privat
Klar ist: Laut Verordnung dürfen die Apotheker die Masken nur ausgeben, wenn sie das originale Informationsschreiben vom Kunden bekommen und dessen Identität mit einem Ausweis abgleichen. Trotzdem haben einige Apotheken in den vergangenen Tagen verwirrt reagiert, als sie die ersten Schreiben in den Händen hielten. In manchen Fällen ist das Datum an verschiedenen Stellen aufgedruckt, unterschiedliche Schriftarten wurden verwendet oder der blaue Kasten in der rechten oberen Ecke des Briefes ist nicht immer an der gleichen Stelle positioniert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie PTA und Apotheker mögliche Fälschungen der Berechtigungsbriefe erkennen können. Natürlich sollten sie zunächst die ihnen vorliegenden Schreiben mit der Druckvorlage abgleichen, die sie über ihren Verband erhalten haben.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.