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Gerüchte und Wahrheiten zur Masernimpfung

Der Bundestag hat heute das Masernschutzgesetz beschlossen. Die Impfung gegen Masern wird damit für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen künftig verpflichtend. Ziel ist es, Masern-Erkrankungen in Deutschland im kommenden Jahr stärker einzudämmen. Nicht jeder ist damit einverstanden. Ob und wie weit die Argumente der Impfgegner und -befürworter Gerüchte oder Wahrheiten sind, erklärt der folgende Überblick.
dpa
14.11.2019  17:30 Uhr

Behauptung 1: Masern muss man durchmachen

Masern sind keinesfalls harmlos. Ein Drittel bis zur Hälfte der Fälle, die bisher an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet wurden, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Denn Masernviren unterdrücken die Immunabwehr, sodass andere Krankheitserreger zum Zug kommen und zum Beispiel eine Lungenentzündung verursachen können.

Pro Jahr werden in Deutschland laut Gesundheitsberichterstattung durchschnittlich 4 bis 7 Todesfälle registriert, die auf eine Maserninfektion zurückzuführen sind. Vor Einführung der Impfung wurden in Deutschland um die 100 Todesfälle pro Jahr registriert.

Behauptung 2: Sein Kind impfen zu lassen, hilft der Gesellschaft

Der Gemeinschaftsschutz, die sogenannte Herdenimmunität, ist nach Angaben auf den Internetseiten des RKI ein wichtiger Vorteil beim Impfen. Ein Mensch schütze mit einer Masernimpfung nicht nur sich selbst, sondern indirekt auch die anderen. Sind ausreichend viele Menschen gegen Masern geimpft, kann sich der Erreger nicht mehr in der Bevölkerung verbreiten. Erst dann seien auch Säuglinge oder Schwangere geschützt, die zum Beispiel nicht gegen Masern geimpft werden können.

Noch ist das nicht der Fall. Die Impflücken bei Masern sind nach Angaben des RKI weiterhin zu groß. Zwar haben nach den jüngsten Zahlen für 2017 rund 97 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung wird auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht. Sie liegt bei rund 93 Prozent.

2018 registrierte das RKI 543 Masernerkrankungen, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle. Fast die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene. »Das weist auf die großen Impflücken in diesen Altersgruppen hin«, betont RKI-Präsident Lothar Wieler.

Behauptung 3: Durch eine Masernimpfung kann man erst recht krank werden

Das ist selten, kann aber passieren. Eine Masern-Impfung enthält einen Lebendimpfstoff, der eine abgeschwächte Variante des Erregers enthält. »Dieser Erreger kann sich begrenzt vermehren«, sagt Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Die Infektionskrankheit selbst, die Masern, könne er aber nicht mehr auslösen.

Bei der Impfung gegen die Masern gebe es jedoch eine Besonderheit. So zeigten etwa 5 bis 15 Prozent der Geimpften besonders nach der ersten Masern-Immunisierung eine Reaktion mit mäßigem Fieber, flüchtigem Ausschlag und Symptomen im Bereich der Atemwege, gelegentlich begleitet von einem maserntypischen Ausschlag. Meist passiere das in der zweiten Woche nach der Impfung. Diese Reaktion wird als »Impfmasern« bezeichnet.

Diese seien aber nicht ansteckend und verursachten nur milde Symptome, die von selbst abklingen, ergänzte Cichutek. Im Vergleich zu den Spätfolgen von echten Masern, die in seltenen Fällen auch zum Tod von Kindern führen können, seien die Impfmasern unangenehm, aber nicht gefährlich.

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