Ginkgo-Extrakt |
Extrakte aus Ginkgo biloba haben vier verschiedene Indikationen: Gedächtnisstörungen bei demenziellen Syndromen, periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK), Tinnitus und Schwindel. / Foto: Fotolia/Profotokris
Phytopharmaka
Beispiele: Gingium® 120 mg, Tebonin® konzent® 240 mg, Ginkobil® Ratiopharm 120mg
Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen wie Gedächtnisstörungen und Konzentrationsschwächen bei demenziellen Syndromen.
Bei peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK) zur Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen.
Zur unterstützenden Behandlung von Ohrgeräuschen (Tinnitus) sowie Schwindel (Vertigo) infolge von Durchblutungsstörungen oder altersbedingten Rückbildungsvorgängen.
Nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Nicht während der Schwangerschaft.
Aufgrund eines unter Umständen erhöhten Blutungsrisikos sollten Ginkgo-haltige Arzneimittel vor einer Operation vorsichtshalber abgesetzt werden.
Bei Patienten mit krankhaft erhöhter Blutungsneigung sowie Epileptikern nicht ohne ärztliche Rücksprache anwenden.
Leichte Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen und Schwindel können auftreten.
Es gibt Hinweise darauf, dass Ginkgo-haltige Präparate die Blutungsbereitschaft erhöhen können, sodass an einzelnen Organen Blutungen auftreten können, vor allem wenn der Patient gleichzeitig gerinnungshemmende Medikamente einnimmt.
Die Wirkung von blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen wie Phenprocoumon, Warfarin, Clopidogrel oder Acetylsalicylsäure kann bei gleichzeitiger Einnahme von Gingko-haltigen Präparaten verstärkt werden.
Ginkgo-haltige Extrakte können CYP450-Isoenzyme hemmen und so die Wirkung anderer Arzneistoffe beeinflussen.
Bei Epileptikern kann unter Umständen das Auftreten weiterer Krampfanfälle gefördert werden.
Aufgrund der potenziell erhöhten Blutungsbereitschaft dürfen Ginkgo-haltige Präparate nicht während der Schwangerschaft eingenommen werden. Ob die Inhaltsstoffe des Extraktes in die Muttermilch übergehen, ist nicht ausreichend untersucht. Deshalb sollten sie nicht während der Stillzeit angewendet werden.
Hinweis: Der Beratungscheck zeigt eine Auswahl an Arzneimittelinformationen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem in den entsprechenden Fachinformationen, der Roten Liste sowie auf www.embryotox.de.