Grüntee-Extrakt mit neuen Höchstmengen |
Juliane Brüggen |
02.02.2023 14:00 Uhr |
Bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Grüntee-Extrakten sollten Verbraucher auf die enthaltene Menge an EGCG achten und sich gegebenenfalls zu möglichen Neben- und Wechselwirkungen beraten lassen. / Foto: Getty Images/fcafotodigital
Im Fokus der Sicherheitsbedenken stehen die im Grüntee-Extrakt enthaltenen Katechine – insbesondere das Flavanol Epigallocatechingallat (EGCG). Bereits 2018 warnte die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA), dass ab einer Tagesdosis von 800 mg EGCG mit beginnenden Leberschäden zu rechnen ist. Diese Menge wird von vielen im Handel befindlichen Nahrungsergänzungsmitteln überschritten.
Welche EGCG-Dosis unbedenklich ist, konnten die Experten nicht mit Sicherheit ermitteln. So fehlten aussagekräftige Daten zu Langzeiteffekten und Dosis-Wirkungs-Beziehungen zwischen dem Katechin und abnormalen Leberparametern. Ebenso sei unklar, über welchen Mechanismus die dosisabhängige Lebertoxizität entsteht. Die Behörde vermutet, dass eine angeborene Überempfindlichkeit (Idiosynkrasie) gegenüber den Substanzen eine Rolle spielt.
Die Europäische Kommission hat nun beschlossen, die Verwendung von Grüntee-Extrakten in Supplementen zu regulieren. Der Gehalt an (-)-Epigallocatechin-3-gallat darf in der täglichen Portion nicht mehr über 800 mg liegen. Außerdem sind Hersteller verpflichtet, auf dem Etikett die maximale tägliche Verzehrmenge in Portionen und den EGCG-Gehalt pro Portion auszuweisen. Neben dem Warnhinweis, eine Tagesdosis von 800 mg EGCG nicht zu überschreiten, müssen folgende Hinweissätze zu finden sein:
Von der Einnahme auf nüchternen Magen wird abgeraten, weil EGCG dadurch eine höhere Bioverfügbarkeit und Toxizität erhält. Auch der Zusatz von Piperin oder Schwarzpfefferextrakt ist vor diesem Hintergrund kritisch zu sehen. Schwangere, Stillende sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollten ganz auf entsprechende Supplemente verzichten, da es für sie keine Interventionsstudien hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen gibt. Vorsicht ist geboten, wenn neben Grüntee-Extrakt regelmäßig Arzneimittel eingenommen werden, da Wechselwirkungen auftreten können, zum Beispiel mit einer Krebstherapie.
Die Verordnung der Europäischen Kommission ist am 21. Dezember 2022 in Kraft getreten, wobei den Herstellern für im Markt befindliche Präparate eine Übergangsfrist bis zum 21. Juni 2023 eingeräumt wurde. Da viele Unklarheiten bestehen bleiben, vor allem darüber, ob eine Aufnahmemenge von unter 800 mg EGCG tatsächlich für die Allgemeinheit oder spezielle Personengruppen unbedenklich ist, hat die Kommission angeordnet, Grüntee-Extrakte, die EGCG enthalten, einer weiteren Prüfung durch die Union zu unterziehen.
Epigallocatechin-3-gallat ist als hochreiner Extrakt aus Blättern des grünen Tees (Camellia sinensis L. Kuntze) als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Für Präparate mit dieser Zulassung ist abweichend von den allgemeinen Vorgaben für Grüntee-Extrakte eine Höchstmenge von 150 mg Extrakt pro Portion festgelegt. Außerdem ist die Tagesdosis auf 300 mg beschränkt.
Teetrinker müssen sich keine Sorgen machen: Katechine aus traditionell zubereiteten Grüntee-Aufgüssen gelten in üblichen Mengen als sicher. Durchschnittlich werden damit zwischen 90 und 300 mg EGCG pro Tag aufgenommen. Für den Teekonsum finden sich Hinweise auf gesundheitsfördernde Effekte beim Menschen, zum Beispiel bezüglich Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Isolierte Extrakte sind hingegen oftmals nur in Zellkultur- und Tierversuchen untersucht. Gesundheitsbezogene Aussagen (»Health Claims«) zu Supplementen mit Grüntee-Extrakt sind in der EU grundsätzlich nicht erlaubt.