Gut beraten bei Schlafstörungen |
Katja Egermeier |
14.10.2020 12:30 Uhr |
Treten Schlafstörungen über einen langen Zeitraum häufig auf, sollte der Betroffene zum Arzt gehen. / Foto: Adobe Stock/kleberpicui
Bei Schlafstörungen müsse man verschiedene Arten unterscheiden, so Heimann: die Einschlafstörung, bei der die Betroffenen abends sehr lange wachliegen, die Durchschlafstörung, bei der die Betroffenen nachts immer wieder aufwachen, sowie das Früherwachen, bei dem Menschen jeden Morgen gegen vier oder fünf Uhr wach werden. Natürlich gebe es hier auch Kombinationen, so der Mediziner.
Auch die Ursachen für eine Schlafstörung seien vielfältig. Nicht selten sei der Auslöser psychisch bedingt – der Betroffene fühle sich beispielsweise überfordert und gehe gestresst ins Bett. Zudem könnten Medikamente als Verursacher eine Rolle spielen. Heimann: »Es gibt eine ganze Reihe von Subtanzen, so zum Beispiel Betablocker und Statine, die Menschen schlecht schlafen lassen. Daneben müssten auch organische Probleme in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise eine Schilddrüsenüberfunktion.
Das Symptom Schlafstörung wird laut Heimann relevant und gegebenenfalls therapiebedürftig, wenn Betroffene berichten, bereits länger als einen Monat und öfter als drei Mal pro Woche schlecht zu schlafen beziehungsweise auch unter Tagesmüdigkeit und Konzentrationsstörungen zu leiden..
Apotheker und PTA sollten im Beratungsgespräch vor allem nach der Frequenz der Schlafstörungen und der Ausprägung des Leidensdrucks fragen. Übersteigt die Häufigkeit zwei bis drei Mal pro Woche über mehr als einem Monat hinweg oder spricht der Patient von starken Einschränkungen und sogar von Aggressivität und Fehlern beim Autofahren oder im Beruf, sei das ein deutliches Warnzeichen. Dann sei der Verweis an einen Arzt unumgänglich. Das Gleiche gelte, wenn Apotheker oder PTA feststellen, dass sowohl OTC-Schlafmittel als auch verschreibungspflichtige Hypnotika über einen sehr langen Zeitraum an einen Patienten abgegeben werden.
Heimann geht davon aus, dass Betroffene bei Schlafstörungen häufiger in der Apotheke um Rat fragen als einen Arzt zu konsultieren. Die Hemmschwelle sei hier geringer. »Die Unterstützung, die die Apotheke hier leisten kann, ist groß.« Diese trage große Verantwortung hinsichtlich der Notwendigkeit, gefährdete Patienten zu erkennen und über die Gefahren eines zu übermäßigen Schlafmittelkonsums entsprechend aufzuklären und zu informieren.
Gegebenenfalls könne es sinnvoll auch sein, Betroffene auf den berechtigten Stellenwert von Phytopharmaka und hier unter anderem Baldrian und Hopfen, Passionsblume und Melisse in der Behandlung von Schlafstörungen zu verweisen.
Leitliniengemäß, so Heimann, sind wichtige Säulen in der Behandlung von Schlafstörungen zudem die kognitive Verhaltenstherapie und Entspannungsverfahren. Mit ihrer Hilfekönne es gelingen, das Schlafverhalten positiv zu beeinflussen und somit den Schlafstörungen grundlegend entgegenzuwirken.