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Entsorgung von Arzneimitteln

Hinweis im Beipackzettel

Auf Initiative des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird die Gebrauchsinformation von Medikamenten künftig einen Hinweis enthalten, wie diese richtig zu entsorgen sind.
Jennifer Evans
14.05.2019  09:30 Uhr

Verfallene oder nicht verbrauchte Arzneimittel sollten so entsorgt werden, dass sie die Umwelt nicht belasten, so das BfArM. Denn Bestandteile des Präparats könnten aktiv bleiben und unerwünschte Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt haben.

Sofern kein spezifischer Entsorgungshinweis vorgesehen ist, wie etwa bei Krebsmedikamenten, soll dem Bundesinstitut zufolge in der Gebrauchsinformation künftig unter Abschnitt 5 »Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?« der folgende Text stehen: »Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (zum Beispiel nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.«

Es reicht in der Regel aus, alte Arzneimittel über den Hausmüll zu entsorgen. Da dieser verbrannt wird, gelangen keine Rückstände in die Umwelt. Derzeit gibt es jedoch keine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln, da Belange rund um den Hausmüll auf kommunaler Ebene geregelt sind. Auch deshalb ist nach Ansicht des BfArM ein Hinweis in der Packungsbeilage wichtig, damit in Zukunft nicht mehr so viele alte Medikamente in der Toilette landen oder über den Abfluss entsorgt werden. Auch einige Apotheken bieten die Rücknahme von Medikamenten an. Sie sind rechtlich aber nicht dazu verpflichtet.

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