Identitätsprüfung in einfach |
Juliane Brüggen |
31.03.2023 08:00 Uhr |
Bei Drogen, pulverigen und halbfesten Rezepturkonzentraten sowie mikronisierten Arzneistoffen ist unter anderem die Mikroskopie eine apothekengerechte Prüfmethode. / Foto: Getty Images/sturti
Die Identitätsprüfung von Rezeptursubstanzen in der Apotheke soll sicherstellen, dass wirklich der Stoff im Gefäß ist, der auf dem Etikett steht. Das ist keinesfalls unwichtig, denn: »Für die Qualität haften Apotheken«, betonte Bauer. Falschabfüllungen kommen zwar selten vor, können aber lebensgefährlich enden – besonders, wenn es um oral oder parenteral applizierte Zubereitungen geht. Oftmals ähnelten sich die verwechselten Substanzen im Namen, erläuterte der PTA-Schulleiter, weniger in strukturellen Aspekten. So war etwa anstatt Tetracyclinhydrochlorid das Lokalanästhetikum Tetracainhydrochlorid enthalten, Kaliumacetat anstelle von Calciumacetat oder Lidocain anstelle von Indometacin. Die Verwechslungen aufzudecken, wäre oftmals ein Leichtes gewesen: Tetracyclin ist gelb, während Tetracain weiß ist. Lidocain hat einen Schmelzpunkt von 77 °C, Indometacin schmilzt bei 161 °C. Kalium und Calcium lassen sich mittels nasschemischem Ionen-Nachweis einfach unterscheiden.
Wo liegt also das Problem? Nicht förderlich ist laut Bauer, dass Apotheken bevorzugt nach Arzneibuch prüfen müssen. »Wir haben festgestellt, dass die Arzneibuchmethoden immer weniger geeignet sind. Es sind viele Methoden dazugekommen, die wir in der Apotheke nicht durchführen können.« Der Trend gehe in Richtung apparative Analytik wie IR-Spektroskopie. Es werde ein hoher Prüf- und Geräteaufwand vorausgesetzt – sodass öffentliche Apotheken sich teils nicht in der Lage sähen, die Prüfungen vollständig durchzuführen, und sich vollkommen auf das mitgelieferte Prüfzertifikat verließen. Außerdem komme es vor, dass Nachweise, die eine hohe Aussagekraft haben, durch unzureichende Prüfungen ersetzt würden. Als Beispiel nannte er die Aussage »weißes Pulver, Identität organoleptisch: o.k.« in einem Prüfprotokoll zu Triamcinolonacetonid, den unspezifischen Chloridnachweis bei Salzen oder die Schmelzpunktbestimmung bei Substanzen wie Prednisolon, die erst über 200 °C unter Zersetzung schmelzen. Hier erhalte man je nach Aufheizzeit unterschiedliche Ergebnisse.