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Coronavirus

Impfnachweise – was gilt für Janssen-Geimpfte?

Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Janssen angepasst werden.
dpa
21.01.2022  14:00 Uhr

Umgesetzt werden soll zum einen die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin sagte. Zum anderen sollen in Deutschland auch geänderte Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Janssen-Cilag (Johnson & Johnson) umgesetzt werden.

Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die Janssen-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher.

Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Janssen-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen – aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen. Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig – die Regeln in Deutschland weichen somit künftig hiervon ab.

Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Janssen-Erstimpfung und einer Zweitimpfung sinnvoll, auch hier idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Bislang zählten in einigen Bundesländern Janssen-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als »geboostert«, wenn es um 2G-Plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

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