Impfung gegen Gürtelrose empfohlen |
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose für alle Personen ab 60 Jahren sowie für alle über 50-Jährigen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche. / Foto: Superbild/Phanie
Häufig sind Schmerzen das erste Symptom, noch bevor sich der charakteristische Hautausschlag der Gürtelrose (Herpes Zoster) zeigt. Das Exanthem kann sich zeitgleich oder mit bis zu sieben Tagen Verzögerung bilden. Die Haut im betroffenen Bereich ist mitunter besonders berührungsempfindlich oder juckt. Außerdem können in den ersten Tagen unspezifische Krankheitssymptome wie leichtes Fieber, Müdigkeit oder Kopfschmerz dazukommen. Der Hautausschlag zieht sich meist wie ein Gürtel um eine Körperhälfte. Die Haut ist gerötet, typischerweise sind Rumpf, Brustkorb oder Kopf betroffen. Aus Pusteln und Papeln bilden sich stecknadel- bis reiskorngroße Bläschen, die in der Regel in Gruppen zusammen stehen und mit infektiöser Flüssigkeit gefüllt sind. Nach zwei bis vier Wochen bildet sich der Hautausschlag zurück, die Bläschen verkrusten narbenfrei. Doch die Schmerzen können bleiben. Eine sogenannte Post-Zoster-Neuralgie, auch postherpetische Neuralgie (PHN) genannt, kann mehrere Monate bis Jahre bestehen bleiben. In manchen Fällen bleiben die Schmerzen sogar ein Leben lang. Das Risiko, einen PHN zu entwickeln, steigt mit dem Alter an.
Hervorgerufen wird die Krankheit durch Varizella-Zoster-Viren (VZV). Sie gehören zur Familie der Hepadnaviridae und sind nahe mit den Herpes-Viren Typ 1 und 2 verwandt. Die Ansteckung erfolgt meist schon im Kindesalter in Form einer Windpockeninfektion. Die Windpocken heilen ab, aber die Viren persistieren in den Nervenwurzeln (Ganglien). Aufgrund eines schwachen Immunsystems können die Viren wieder aufleben und entlang der Nervenbahnen nach außen an die Haut gelangen. Eine Entzündung der Nerven ist bereitet die Schmerzen.
Ansteckend ist eine Gürtelrose jedoch nur für diejenigen, die in ihrem Leben noch keine Windpockeninfektion durchgemacht haben und nicht gegen Windpocken geimpft sind. Kommen diese Personen zum ersten Mal mit den Varizella-Zoster-Viren in Kontakt, machen sie zunächst eine Windpocken-Erkrankung durch. Eine Gürtelrose tritt nur als Rezidiv auf. Die Hautläsionen eines Herpes Zoster sollten gut abgedeckt werden, um eine Verbreitung des infektiösen Bläscheninhalts zu vermeiden.
Im Alter schwächelt das Immunsystem, daher sind häufig ältere Menschen von der Krankheit betroffen. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts entwickelt jeder Zweite, der älter als 85 Jahre ist, einen Herpes Zoster. Auch die Wahrscheinlichkeit einer postherpischen Neuralgie steigt mit dem Alter.
Charakteristische Ausschlag: Bei einem Herpes Zoster zieht sich der Hautausschlag meist wie ein Gürtel um eine Körperhälfte. / Foto: Your Photo Today
Die Empfehlung der STIKO zur standardmäßigen Impfung gegen Windpocken im Kindesalter existiert erst seit dem Jahr 2004. Die Windpocken sind hochgradig ansteckend, daher gehen die Experten des RKIs davon aus, dass fast alle Erwachsenen den Erreger in sich tragen und somit eine Gürtelrose entwickeln können.
In der neuen Empfehlung von Dezember 2018 empfiehlt die STIKO allen über 60-Jährigen, sich gegen Gürtelrose impfen zu lassen. Bei Personen, die eine chronische Krankheit wie Diabetes Mellitus, COPD oder Rheumatoide Arthritis haben, geht die STIKO noch weiter: Sie sollen sich bereits ab dem 50. Lebensjahr impfen lassen. Das gleiche gilt für Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche (zum Beispiel HIV), sowie Patienten, die Immunsuppressiva einnehmen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt für folgende Personengruppen eine Impfung:
Bisher sind in Deutschland zwei verschiedene Impfstoffe gegen Gürtelrose auf dem Markt: ein abgeschwächter Lebendimpfstoff (Zostavax®) und ein Totimpfstoff (Shingrix®). Die Empfehlung der STIKO vom Dezember 2018 bezieht sich lediglich auf den Totimpfstoff. Eine Immunisierung mit dem Lebendimpfstoff wird laut derzeitiger Datenlage nicht mehr empfohlen.
Der Totimpfstoff ist ein sogenannter adjuventierter subunit-Impfstoff. Er enthält einen Wirkverstärker (Adjuvanz) und das Oberflächenantigen Glykoprotein E, das eine Untereinheit des Virus darstellt (subunit). Bei Patienten, die durch eine Windpockeninfektion bereits einmal Antikörper gebildet haben, indiziert der Impfstoff eine verstärkte Immunantwort und verhindert so, dass sich die Viren noch einmal durchsetzen können. Die Impfung schützt nicht vor einer Windpocken-Infektion, sondern verhindert lediglich die Reaktivierung der Viren im Körper. Da die Experten der STIKO davon ausgehen, dass in Deutschland fast alle Erwachsenen den Varizella-Zoster-Virus in sich tragen, ist ein positiver Erregernachweis vor einer Impfung nicht notwendig.
Der Impfstoff ist zugelassen für Erwachsene ab 50 Jahren. Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten nötig. Danach schützt die Impfung in 92 Prozent der Fälle vor einer Gürtelrose und verhindert in 82 Prozent eine postherpische Neuralgie.
Wie lange der Impfschutz anhält, ist jedoch noch nicht bekannt. Eine Studie über vier Jahre bei über 70-Jährigen zeigt, dass die Schutzwirkung im ersten Jahr zunächst abnimmt, um im dritten und vierten Jahr bei 88 Prozent zu verbleiben. Eine Untersuchung immunologischer Daten über neun Jahre wies ebenfalls darauf hin, dass der Impfschutz über einen längeren Zeitraum auf hohem Niveau bleibt. Langzeitdaten zum Schutz gegen eine postherpische Neuralgie liegen noch nicht vor.
Allerdings wird die Impfung von den Experten des RKIs als außerordentlich reaktogen eingestuft. Lokale Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle und systemische Reaktionen wie leichtes Fieber treten bei jeder zehnten Impfung auf. Die Beschwerden klingen jedoch binnen zwei bis drei Tagen wieder ab. Schwere Nebenwirkungen zeigten sich keine in den Zulassungsstudien.
Impfstoff | Empfohlenes Impfschema (STIKO) | Beispiel |
---|---|---|
adjuventierter subunit-Totimpfstoff | Zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten | Shingrix® |
abgeschwächter Lebendimpfstoff | Zurzeit nicht mehr von der STIKO empfohlen | Zostavax® |
Berichten Patienten in der Apotheke von Neben- oder unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen sollten PTA und Apotheker sich an das Meldeformular der Arzneimittelkommission (AMK) oder des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) erinnern. Die Meldung von Verdachtsfällen ist zwar bei allen Arzneimitteln wichtig, doch steht dieser Impfstoff gegen Gürtelrose noch unter zusätzlicher Überwachung. Darauf weist das auf der Spitze stehende schwarze Dreieck (▼) auf der Packung und der Packungsbeilage hin. Dieses Symbol zeigt an, dass noch wenige Informationen über das Arzneimittel zur Verfügung stehen. Gründe können zum Beispiel eine erst kürzlich erfolgt Zulassung oder fehlende Langzeitdaten sein. Das schwarze Dreieck bedeutet jedoch nicht, dass das Arzneimittel nicht sicher ist.
• Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI)
• Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)
• Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
• Meldeformular des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) für unerwünschte Arzneimittelwirkungen
• Meldeformular der Arzneimittelkommission (AMK) für unerwünschte Arzneimittelwirkungen