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Superfood im Check

Insekten als neue Proteinquelle?

Was in Deutschland eher Ekel und Ablehnung hervorruft, gilt in anderen Teilen der Erde wie Asien oder Australien als »normal« und bisweilen sogar als Delikatesse: Insekten. Das Plus der hüpfenden, fliegenden oder kriechenden wechselwarmen Tiere: Sie liefern viel Protein und ihre Produktion ist im Vergleich zur Fleischproduktion weniger aufwendig und umweltschonender. Aber sind sie eine echte Alternative zu »herkömmlichen« Proteinquellen?
Kerstin Pohl
06.09.2022  16:00 Uhr
Der gelbe Mehlwurm ist in der EU als Lebensmittel zugelassen. / Foto: Adobe Stock/Robert Leßmann
Die Europäische Wanderheuschrecke in freier Natur. Sie darf in der EU in Lebensmitteln verarbeitet werden. / Foto: Adobe Stock/Petr
In anderen Ländern sind Insekten wie Heuschrecken ein üblicher Snack. / Foto: Adobe Stock/nicemyphoto
Auch in Deutschland sind Insekten als Lebensmittel erhältlich, zum Beispiel Insektenburger. / Foto: Adobe Stock/exclusive-design

Skorpione am Spieß, Nudeln und Brot aus Insektenmehl, Proteinriegel mit Insekten für Sportler oder Burger aus Mehlwürmern: Das Angebot an Speiseinsekten und der Erfindungsreichtum der Produzenten sind groß. Gut 2100 Insektenarten sind für den menschlichen Verzehr geeignet, darunter Käfer, Raupen, Bienen, Wespen, Ameisen, Heuschrecken, Grillen und Mehlwürmer.

In westlichen Ländern noch ein Nischenprodukt, stehen Insekten bei über zwei Milliarden Menschen weltweit auf dem regulären Speiseplan. Der als Entomophagie bezeichnete Verzehr von Insekten gehört in asiatischen Ländern, Afrika, Mittel- und Südamerika sowie Australien zum »Essalltag«. So verzehren beispielsweise die Aborigines, die Ureinwohner Australiens, Honigtopfameisen als Süßigkeit oder dicke, weiße Witchetty-Maden in gerösteter oder roher Form. In Asien sind die Eier der Weberameise, Sagowürmer und Schaben gängige Lebensmittel.

In Deutschland unterliegen Speiseinsekten der Novel-Food-Verordnung, die seit Januar 2018 regelt, dass neuartige Lebensmittel geprüft und zugelassen werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen. Das gilt sowohl für ganze Insekten als auch für Insektenteile, die in Lebensmitteln verarbeitet werden.

Seit 2021 sind der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor) und die Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) für den menschlichen Verzehr zugelassen, seit Anfang 2022 außerdem die Hausgrille (Acheta domesticus). Für den Buffalowurm (Alphitobius diaperinus), die tropische Hausgrille, die Honigbienendrohnenbrut und die Larven der schwarzen Soldatenfliegen (Hermetia illucens) gilt zurzeit eine Übergangsregelung: Diese Insekten dürfen bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterhin auf dem Markt angeboten werden.

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