IQWiG: Medizin auf dem Prüfstand |
Katja Egermeier |
14.06.2019 09:45 Uhr |
Auch Bürger können Vorschläge für die Bewertung bestimmter medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einreichen. / Foto: IQWiG
Seit 2004 begutachtet das IQWiG die Vor- und Nachteile von Arzneimitteln, nichtmedikamentösen Behandlungen, Diagnose- und Früherkennungsverfahren sowie Behandlungsleitlinien und Disease-Management-Programmen. Bei der »frühen Nutzenbewertung« untersucht es beispielsweise, ob sich für ein neu zugelassenes Arzneimittel im Vergleich zur bisherigen Standardbehandlung ein Zusatznutzen nachweisen lässt. Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Präparats kann Thema eines Gutachtens sein.
Das IQWiG führt dabei keine eigenen klinischen Studien an Patienten durch, sondern nutzt bereits vorhandene Studien. Für die Auswahl und Bewertung dieser nutzen die Wissenschaftler die Methoden der evidenzbasierten Medizin. Seine Ergebnisse stellt das IQWiG sowohl den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen – in Form von wissenschaftlichen Gutachten auf www.iqwig.de –, als auch den Bürgern – in allgemein verständlicher Sprache auf www.gesundheitsinformation.de – zur Verfügung.
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Auf dem vom IQWiG eingerichteten Internetportal www.gesundheitsinformation.de finden sich gut verständliche, nach Themen sortierte Gesundheitsinformationen. Diese helfen den Patienten, die Vor- und Nachteile bestimmter Behandlungen zu verstehen und gemeinsam mit ihren Ärzten zu entscheiden, welche Untersuchung und Therapie die richtige ist.
Die Informationen können zudem für mehr Klarheit bei der Frage sorgen, wann und warum eine medizinische Leistung von der Krankenkasse bezahlt wird oder nicht.
Da das IQWiG in gesetzlichem Auftrag arbeitet, kann es Aufträge nur vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder vom Bundesministerium für Gesundheit annehmen. Bürger haben jedoch die Möglichkeit, Vorschläge für die Bewertung bestimmter medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden machen. Fragen von grundlegender Bedeutung darf das Institut auch in eigener Regie aufgreifen.
Die Gutachten liefern dem G-BA eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung, welche Maßnahme von den Krankenkassen bezahlt werden und welche nicht. Sie sind jedoch nur eine Empfehlung. Ob die Kosten tatsächlich von den Krankenkassen erstattet werden, entscheidet allein der G-BA. Auch die Preise für ein neues Arzneimittel liegen nicht im Entscheidungsbereich des IQWiG. Doch es trägt mit seiner Arbeit dazu bei, das Geld im Gesundheitswesen sinnvoll auszugeben und Patienten vor unnötigen oder schädlichen Behandlungen zu schützen.
Websites: www.iqwig.de, www.gesundheitsinformation.de
Quelle: IQWiG