Jetzt gelten bundesweit Tarifverträge |
Apothekenmitarbeiter haben in diesem Jahr mehr Geld in der Tasche. Aufgrund der hohen Inflation sind die Gehaltserhöhungen allerdings weniger wert als erwartet. / Foto: Adobe Stock/pixarno
Im ADA-Bereich beträgt das Plus 3,0 Prozent, in Nordrhein steigen die Gehälter um 2,0 Prozent. Entsprechende zweistufige Verträge hatte die Apothekengewerkschaft Adexa mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der TGL Nordrhein Ende 2021 beziehungsweise Anfang 2022 abgeschlossen.
Dazu Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission: »Im Spannungsfeld zwischen der hohen Inflation einerseits und dem Anstieg des Kassenabschlags andererseits sind diese Gehaltserhöhungen für beide Seiten schwieriger als ursprünglich geplant.« Kratt appelliert an alle Apothekenleitungen: »Prüfen Sie bitte, ob Sie die Reallohnverluste Ihrer Angestellten durch eine steuerfreie Inflationsprämie oder andere Vergünstigungen ausgleichen können.«
Mitte Dezember 2022 gab es auch gute Nachrichten für die Adexa-Mitglieder im Kammerbezirk Sachsen: Zum 1. Januar 2023 gilt ein neuer Tarifvertrag. Dieses Vertragswerk (Gehaltstarifvertrag, Rahmentarifvertrag, TV FBWB, TV LOB) steht auf zwei Adexa-Infotreffen (siehe Kasten) im Fokus. An dieser Veranstaltung können auch Kolleginnen oder Kollegen teilnehmen, die noch nicht Mitglied bei Adexa sind und sich für die Vorteile der Tarifbindung interessieren.
Sie finden die Tarifverträge für alle Kammerbezirke unter www.adexa-online.de/tarifvertraege.
Bitte melden Sie sich für das jeweilige Infotreffen spätestens fünf Tage vorher verbindlich per E-Mail bei Bianca Schmidt an: rg-mitte-ost@adexa-online.de.