K.-o.-Tropfen: Gefahr im Getränk |
Straftäter setzen K.-o.-Tropfen vor allem in Clubs oder auf Partys ein. Es ist daher ratsam, sein Getränk immer im Auge zu haben und keine offenen Getränke von Fremden anzunehmen. / Foto: Adobe Stock/Gerhard Seybert
Mit dem Begriff K.-o.-Tropfen werden lösliche Psychopharmaka bezeichnet, die Getränken oder auch Speisen in krimineller Absicht zugesetzt werden. Meist handelt es sich dabei um die Substanz Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB). Zwar gibt es noch andere Narkose- und Beruhigungsmittel, die in gleicher Weise missbraucht werden. Doch seit Mitte der 1990er Jahre wird vor allem GHB, auch »flüssiges XTC« oder irreführenderweise »Liquid Ecstasy« genannt, so genutzt.
Die Substanz GHB kommt auch im menschlichen Gehirn vor und regelt dort Schlaf- und Wachzustände. Medizinisch wird GHB, auch 4-Hydroxybutansäure, als orale Lösung zur Behandlung der Narkolepsie verwendet. Auch als intravenöses Narkosemittel kommt es heute noch in einigen Fällen zum Einsatz. Dass GHB auch als Droge missbraucht wird, liegt an den dämpfenden, euphorisierenden, enthemmenden und auch aphrodisierenden Effekten.
In höherer Dosis nutzen vor allem Sexual-Straftäter GHB, um ihre Opfer gefügig oder wehrlos zu machen. Denn in ein Getränk eingetropft, kann man die Substanz kaum riechen, schmecken oder sehen. Sie wirkt bereits 5 bis 20 Minuten nach der Einnahme – und dann ungefähr zwei bis drei Stunden lang. Weil GHB zu einer Amnesie führen kann, erinnern sich viele Opfer nach dem Übergriff an nichts mehr.
Menschen, die GHB als Partydroge zu sich nehmen, verwenden etwa 1 bis 2 Gramm. Sie versprechen sich Entspannung, Euphorie, Befreiung von Ängsten und Steigerung sexueller Lust. Teilweise kann aber auch diese Dosierung schon Benommenheit und Schläfrigkeit auslösen, informiert die Deutsche Hauptstelle Sucht (DHS).
Ab einer Dosis von 2,5 bis 3 Gramm GHB kommt es zu Übelkeit und Erbrechen, Muskelzuckungen, Verlangsamung des Herzschlages und der Atmung sowie Erinnerungslücken. Höhere Dosierungen verursachen starke Bewusstseinsstörungen bis hin zu Koma und Atemlähmung beziehungsweise -stillstand.
Seit 2002 fällt Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - das heißt, Besitz oder Erwerb von GHB sind ebenso wie der Handel oder die Verabreichung strafbar. Ausgenommen ist die medizinische Anwendung zur Behandlung von Narkolepsie und als Narkotikum.
Ein großes Problem ist, dass die Vorstufe von GHB, Gamma-Butyrolacton (GBL), in der Industrie als Lösungsmittel gebraucht wird und in großen Mengen produziert und gehandelt wird. In Verbindung mit Wasser reagiert GBL zu GHB: Wird GBL also in einen Drink gegeben oder gelangt in den menschlichen Körper, wird es sofort in GHB umgewandelt.
GBL unterliegt nicht dem BtMG. Herstellung und Handel werden über ein freiwilliges europäisches Monitoring-System durch die Industrie überwacht. In diesem Rahmen gibt es auch Einschränkungen bei der Abgabe von GBL an private Käufer. Die missbräuchliche Verwendung von GBL oder anderen Substanzen als K.-o.-Tropfen ist strafbar: Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass die Abgabe von GBL zu Konsumzwecken eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) darstellt.
Ob der Arzneimittelbegriff im Sinne des AMG aber tatsächlich auf GBL zutrifft, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2014 umstritten. Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus.
Die erste Wirkung setzt ungefähr 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme ein, berichtet Carola Klein im Gespräch mit PTA-Forum. Die Sozialpädagogin informiert bei »LARA - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*« über K.-o.-Tropfen. Betroffenen werde plötzlich übel und schwindlig. »Sie vermuten dann meist, dass das vom Alkohol kommt, auch wenn sie bis dahin nicht übermäßig viel getrunken haben.« Da K.-o.-Tropfen zunächst euphorisierend und enthemmend wirken, berichten einige Betroffene, dass sie zunächst ungebremst geflirtet oder massiv auf ihre Begleitpersonen eingeredet hätten. »Auf Außenstehende wirken sie dabei vermutlich höchstens etwas angetrunken oder auch teilnahmslos.«
Schon vor einer Bewusstlosigkeit seien die Opfer aber praktisch willenlos und leicht manipulierbar. »Tätern bleibt genug Zeit, sich einer Frau als Helfer anzubieten, um sie dann nach draußen oder an einen anderen Ort zu bringen, an dem dann tiefer Schlaf oder sogar Bewusstlosigkeit einsetzt«, beschreibt Klein. Werden die K.-o.-Tropfen mit Alkohol eingenommen, verstärkt das die Wirkung und macht sie wegen der Gefahr eines Atemstillstands lebensgefährlich.
Wachen die Betroffenen wieder auf, fühlen sie sich meist extrem verkatert, völlig matt und stehen immer noch neben sich. »In fast allen Fällen haben sie später keine konkreten Erinnerungen mehr, viele berichten von einem Blackout und wissen zum Beispiel auch nicht mehr, wie sie nach Hause gekommen sind«, erklärt Sozialpädagogin Klein. Die meisten spürten aber, dass etwas Unheilvolles geschehen ist, und hätten oft auch Schmerzen und Verletzungen, die sie sich nicht erklären könnten. Meist leiden sie unter Schuld und Schamgefühlen. Dies sind dann oftmals Gründe, warum die Opfer sich niemandem anvertrauen. »Schuld und Verantwortung liegen niemals beim Opfer«, betont Klein. Vorwürfe an das Opfer, etwa wie es überhaupt in eine solche Situation kommen konnte, seien dann fehl am Platz. Das Erlebnis des Kontrollverlustes und die Erinnerungslücken seien für die Betroffenen ohnehin ein traumatisches Erlebnis.
Klein hält es für wichtig, öffentlich darüber aufzuklären, was K.-o.-Tropfen genau sind und wozu sie führen. Darüber wüssten viel zu wenige Menschen Bescheid. Die Fachstelle LARA hat schon einige Rückmeldungen von Betroffenen bekommen, die dem Schicksal, »ausgeknockt« zu werden, entgangen sind, weil sie von der Problematik wussten und Zeichen richtig deuten konnten. »Es gibt bei den Opfern oftmals eine kurze Übergangsphase, in der sie sich fragen ›Was mache ich hier überhaupt gerade?‹, eine Art ›innere Stimme‹, ähnlich wie bei erhöhtem Alkoholkonsum«, erläutert Klein. Wer sich schon einmal mit K.-o.-Tropfen beschäftigt hat und dann ahnt, dass jemand diese ins Glas gegeben haben könnte, ist klar im Vorteil. »Wir hatten schon öfter Rückmeldungen von jungen Frauen, die sich in solch einer Situation gerade noch in Sicherheit bringen konnten, indem sie sich zum Beispiel an eine Freundin wendeten oder sich ein Taxi bestellten.«
K.-o.-Tropfen kommen vor allem in Clubs und Diskotheken zum Einsatz. Deshalb heißt es vor allem dort, das eigene Getränk im Auge zu behalten und keine offenen Getränke von Fremden anzunehmen. Aber auch bei privaten Partys, Einladungen und Dates im kleinen Kreis kommt es immer wieder zu Übergriffen.
Die »LARA - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*« rät, auf Folgendes zu achten:
Außenstehenden, die beispielsweise in einem Club oder auf einer Party mitbekommen, dass einer Person plötzlich schummerig wird, legt Klein ans Herz, es nicht damit gut sein zu lassen, wenn jemand sagt »Ich kenne sie, ich bringe sie zur Bahn oder nach Hause.« Besser sei immer, bei der Person zu bleiben und gegebenenfalls einen Arzt zu rufen, oder sich zumindest die Personalien desjenigen geben zu lassen, der die Person begleitet.
*Gendersternchen