Kabinett beschließt Apothekenreform |
Online-Versender mit Sitz im Ausland sollen sich nun an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen. Bisher durften sie – anders als deutsche Apotheken – Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren. / Foto: Fotolia/RFBSIP
Das neue Apotheken-Stärkungsgesetz besagt, dass nun auch Online-Apotheken aus dem Ausland bei Rx-Medikamenten keine Rabatte für gesetzlich Versicherte mehr anbieten dürfen. Sie sollen sich wie alle deutschen Apotheken an die hierzulande geltende Preisbindung halten müssen. Dieses Rx-Boni-Verbot soll über das Sozialrecht geregelt werden.
Bisher durften ausländische Versandapotheken Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren – im Gegensatz zu deutschen Online-Händlern und Vor-Ort-Apotheken. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016. Darin hatte der EuGH die deutsche Preisbindung bei Rx-Medikamenten für Online-Versandapotheken gekippt, die ihren Sitz im Ausland haben.
Ob dieses nun auf den Weg gebrachte Rx-Boni-Verbot auch europarechtlich Bestand hat, ist noch nicht geklärt. Insbesondere das Bundesjustizministerium ist anderer Ansicht. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte bei einem Pressetermin in Berlin an, die Bundesregierung werde unter Federführung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) »zeitnah das Gespräch mit der Kommission suchen«.
Daneben will das Apotheken-Stärkungsgesetz Apothekern künftig erlauben, Erwachsene nach einer entsprechenden Schulung gegen Grippe zu impfen. Desweiteren sollen sich chronisch Kranke in Zukunft mit nur einem Rezept bis zu drei Mal ihr Arzneimittel in der Apotheke abholen können und Apotheker extra Geld für das Angebot zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen bekommen. Dazu zählt etwa die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Patienten in häuslicher Umgebung.
Die ebenfalls beschlossene Verordnung sieht die Stärkung des Botendiensts in der Apothekenbetriebsordnung vor, der nun grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein soll. Auch werde in der Arzneimittelpreisverordnung der Festzuschlag für Nacht- und Notdienste und der Betrag für Abgabe von Betäubungsmitteln erhöht.
Die Linken bezeichnen Spahns Apothekengesetz als »Mogelpackung« und »Flickschusterei«. Im Koalitionsvertrag sei eigentlich vereinbart worden, dass online überhaupt keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel mehr bestellt werden dürften, kritisiert die für das Thema zuständige Bundestagsabgeordnete Sylvia Gabelmann. Das komme nun endgültig nicht. In ihren Koalitionsvertrag hatten Union und SPD geschrieben: »Wir stärken die Apotheken vor Ort: Einsatz für Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln«.
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die Reform. Darin würden Vorschläge der Apothekerschaft aufgegriffen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten führen könnten, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Dass es zu dem Rx-Versandverbot nicht kommt, sieht jedoch auch die ABDA kritisch. »Wir haben lernen müssen, dass es für eine Generation, zu der auch unser Bundesgesundheitsminister gehört, schlicht nicht mehr vorstellbar ist, den Online-Handel zu verbieten«, sagte Schmidt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Das Apotheken-Stärkungsgesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Verordnung allerdings schon.