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Arzneimittel-Richtlinie

Kassenrezepte nur noch 28 Tage gültig

Seit dem 3. Juli 2021 sind Muster-16-Rezepte (rosa Rezepte), auf denen Arzneimittel, Medizinprodukte oder Verbandmittel verordnet sind, nicht mehr einen Monat, sondern nur noch 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Beim Bedrucken ist genaues Hinschauen gefragt.
Juliane Brüggen
07.07.2021  11:30 Uhr
Kassenrezepte nur noch 28 Tage gültig

Die verkürzte Rezeptgültigkeit findet sich in der Arzneimittel-Richtlinie – einer Richtlinie für Vertragsärzte, die allgemeine Grundsätze für die Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Verbandmitteln zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthält. Dort heißt es nun in § 11 Abs. 4: »Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden.«

Zuvor galt die Monatsfrist: Apotheken hatten bis zum gleichen Datum des Folgemonats Zeit, das verordnete Mittel abzugeben (zum Beispiel bei Ausstellung am 06.07. Gültigkeit bis zum 06.08.). Die Frist wurde angepasst, damit die Belieferungszeiträume von Arzneimitteln und Hilfsmitteln einheitlich sind. Hilfsmittelrezepte waren schon zuvor 28 Tage gültig.

Bei der neuen 28-Tage-Frist ist zu beachten, dass die Abgabe des verordneten Mittels innerhalb dieses Zeitraums erfolgen muss – nicht die Vorlage des Rezepts. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Frist auch dann am 28. Tag nach Ausstellung endet, wenn dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

Die besonderen Rezeptarten (zum Beispiel T-Rezept, BtM-Rezept) behalten ihre kürzeren Gültigkeitsfristen:

  • BtM-Rezept: Vorlage innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungstag
  • T-Rezept: Belieferung innerhalb von sechs Tagen nach dem Ausstellungstag
  • Acitretin-, Alitretinoin- und Isotretinoin-Verordnung: Belieferung innerhalb von sechs Tagen nach dem Ausstellungstag
  • Entlassrezept: Belieferung innerhalb von drei Werktagen einschließlich Ausstellungstag (bis 31.05.2022 aufgrund der Corona-Pandemie sechs Werktage inklusive Ausstellungstag)

Privatrezepte (meist blaues Rezept) sind gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) drei Monate lang gültig.

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