Keine Chance für Karies |
Bei durchbrechenden bleibenden Zähnen oder im freiliegenden Wurzelbereich der Zähne, kann die Anwendung von Chlorhexidin-Lack dazu beitragen, Karies vorzubeugen. Für wen diese Maßnahme in Frage kommt, entscheidet der Zahnarzt, der dann gegebenenfalls auch den Lack aufträgt.
Schließlich kann auch die Versiegelung kariesgefährdeter Kauflächen zur Kariesprophylaxe gehören. Dabei werden für die Zahnbürste schwer zugängliche kleine Ritzen und Grübchen im Zahn mit einem Lack verschlossen, sodass sich dort keine Karies bilden kann. Letzter Punkt des Vorsorgeprogramms ist die jährliche oder halbjährliche professionelle Zahnreinigung, die das persönliche Zähneputzen ergänzen, aber nicht ersetzen soll. Dabei entfernt der Zahnarzt hartnäckige Ablagerungen auf den Zähnen, in den Zahnzwischenräumen und auch unterhalb des Zahnfleischsaums. Es folgt eine Politur der Zähne, die das erneute Anhaften von Bakterien erschwert, und schließlich eine Fluoridierung mit einem Lack oder einem Gel. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dieser Vorsorgeleistung allerdings nicht. Für gesetzlich versicherte Erwachsene ist nur die Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr und einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung kostenfrei.