Keine dunkle Nacht |
Berlin bei Nacht: Zu viel künstliches Licht, zu wenig Dunkelheit. Das hat Folgen für Mensch und Natur. / Foto: Getty Images/Allan Baxter
Bedingt durch die Erdrotation folgen Mensch, Tier und Pflanze einem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus. Es ist ein Wechsel zwischen hellem Tag mit einer maximalen Beleuchtungsstärke von 128.000 Lux und dunkler Nacht mit 0,0007 Lux bis maximal 0,3 Lux bei Vollmond.
Der Astronom, Physiker und ehemalige Leiter des Planetariums Osnabrück Dr. Andreas Hänel beobachtet mit Sorge, dass der zunehmende Einsatz von Kunstlicht diesen natürlichen Rhythmus abschwächt, und zwar indem es den Nachthimmel aufhellt, sobald das Kunstlicht in die Atmosphäre gestreut wird. Ursachen dieser Lichtverschmutzung können zum Beispiel Straßenlampen, Werbetafeln, Diskotheken-Skybeamer, Flutlichter von Sportplätzen oder auch die nächtliche Gartenbeleuchtung sein.
Seit gut 20 Jahren ist Hänel Sprecher von Dark Sky, einer Initiative gegen Lichtverschmutzung. Hänel versucht, über Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung von Städten und Gemeinden das Problem und seine Lösung öffentlich bewusst zu machen und Einfluss auf die Gesetzgebung hinsichtlich einer verbindlichen Regelung von Lichtemissionen im öffentlichen und privaten Bereich zu nehmen.
Seine wichtigste Botschaft: Ein Großteil der Lichtverschmutzung ist vermeidbar. Denn schlecht konstruierte oder ineffektiv installierte Lichtquellen sind häufig die Verursacher. Diese problematischen Lichtquellen lassen sich abändern – gleichzeitig bleiben Straßen verkehrssicher. Hänel betont auch, dass heller nicht unbedingt gleich sicherer bedeute. Bislang gebe es keinen eindeutigen und belegbaren Zusammenhang zwischen künstlichem Licht und Sicherheit.
Was viele Kommunen nicht wissen: Es gibt keine allgemeine Beleuchtungspflicht durch ein Bundesgesetz für öffentliche Straßen, außer der Pflicht zur Beleuchtung an Fußgängerüberwegen (auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden) sowie Empfehlungen für Arbeitsstätten. Dies erlaube den Kommunen großen Handlungsspielraum beim Einsatz, aber auch beim Verzicht auf Straßenbeleuchtung, so Hänel. Kommunen und Fachbehörden könnten rechtssicher und wirksam die Lichtnutzung steuern und Lichtverschmutzung verhindern und zwar über das Satzungsrecht der Kommune, Festsetzungen im Bauleitverfahren, verbindlichen Vorgaben in Baugenehmigungen sowie über ihre jeweilige Lichtgestaltungssatzung.
Auf Bundesebene hätten Politiker das Problem der Lichtverschmutzung inzwischen zwar erkannt und die Lichtverschmutzung in das geänderte Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Teile davon treten allerdings frühestens im März nächsten Jahres in Kraft. »Das Bundesumweltministerium muss erst die technischen Regelungen erarbeiten, obwohl diese in der Fachwelt längst bekannt sind«, kritisiert Hänel.