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Energydrinks

Koffein-Kick mit Folgen?

Strategien für den Umgang

Aus diesen Gründen sehen Ärzte, Behörden und Verbraucherschützer den Konsum kritisch und fordern, das Risiko von Nebenwirkungen durch eine zu hohe Koffeinaufnahme zu minimieren. Das Robert-Koch-Institut (RKI) schlägt vor, Heranwachsende neben einer generellen Warnung vor der hohen Zuckeraufnahme aus süßen Erfrischungsgetränken für die Gefahren eines übermäßigen Koffeinkonsums durch Energydrinks zu sensibilisieren und Verkaufs- sowie Werbereglementierungen zu prüfen. Die Verbraucherzentrale und Foodwatch fordern, dass die Produkte deutlich sichtbare Warnhinweise tragen und auf die erhöhten Risiken in Kombination mit Alkohol oder körperlicher Anstrengung hingewiesen werden müsse. Zusätzlich fordern sie ein grundsätzliches Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche für alle Erfrischungsgetränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 mg/l. In einigen Ländern ist das bereits Realität: 2014 hat beispielsweise Litauen als erstes Land der Welt den Verkauf an Minderjährige verboten. In anderen Ländern ist der Handel aktiv geworden. Im März 2018 etwa haben britische Supermärkte begonnen, den Verkauf von Energydrinks an Unter-16-Jährige einzustellen.

Warnhinweise für Risikogruppen

In Deutschland ist der Verkauf von Energydrinks ohne Altersbeschränkung erlaubt. Stattdessen sollen Höchstmengen und Kennzeichnungen einem Überkonsum entgegenwirken. An bestimmte Gruppen, die nicht zu viel Koffein aufnehmen sollten, richten sich die Hinweise, die die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) auf Energydrinks vorschreibt. Demnach müssen Getränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 mg/l auf dem Etikett (im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränkes) die Angabe »Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen« enthalten, gefolgt von einem Hinweis (in Klammern) auf den konkreten Koffeingehalt des Getränkes (ausgedrückt in mg je 100 ml).

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