Krankschreibung wieder telefonisch möglich |
Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen? Wer unter typischen Erkältungssymptomen leidet, kann sich ab sofort wieder per Telefon krankschreiben lassen. / Foto: Adobe Stock/Maksymiv Iurii
Die Sonderregelung trat heute in Kraft und gilt vorerst bis zum Jahresende – das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am Donnerstag, den 15. Oktober, beschlossen. Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen müssen somit nicht in eine Praxis gehen, nur weil sie eine Krankschreibung benötigen. Das soll helfen, volle Wartezimmer und Ansteckungsrisiken zu vermeiden.
Die entsprechenden Krankschreibungen gibt es jeweils für sieben Tage. Die Ärzte müssen dazu die Patienten persönlich am Telefon zu ihrem Zustand befragen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich. Später war entschieden worden, diese nur noch abhängig vom Infektionsgeschehen auf Antrag regional und zeitlich befristet per Ausnahmeregelung zuzulassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt dafür stark gemacht, die Regelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder auszudehnen. Das Instrument habe die Praxen bereits im März und April erheblich entlastet.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.