Medizinisches Cannabis hat ein breites Spektrum |
Der überwiegende Teil der Cannabinoid-Verordnungen gilt Anwendungsgebieten, die nicht in klinischen Studien geprüft sind / Foto: Adobe Stock/StockPhotoPro
Dies berichtet das »Deutsche Ärzteblatt« unter Bezug auf den Cannabis-Report 2020, den Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der BKK Mobil Oil erstellt haben. Grundlage für den Bericht bildeten die Arzneimittelabrechnungen für Cannabisverordnungen der Kasse von 2017 bis Oktober 2019.
Demnach erhielt nur ein Fünftel der 173 Antragsteller cannabisbasierte Arzneimittel für gut geprüfte und zugelassene Anwendungsgebiete wie neurologische Leiden, Magersucht oder die Palliativversorgung von Krebspatienten. Der überwiegende Teil der Cannabinoid-Verordnungen galt Anwendungsgebieten, die nicht in klinischen Studien geprüft sind, wie zum Beispiel chronisches Schmerzsyndrom (27 Prozent), chronische Rückenschmerzen (7 Prozent), Spastik (6 Prozent) oder Polyneuropathie (5 Prozent). Einen mengenmäßig besonders hohen Stellenwert haben unverarbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen.