Mehr Flexibilität für Praktikanten |
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation scheuen sich viele Apotheken-Inhaber, neue Auszubildende einzustellen. Das stellt viele PTA-Schüler vor die Herausforderung einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden. / Foto: Adobe Stock/WavebreakmediaMicro
Angesichts der ungewissen Lage stellen Apothekenleitungen ungern neue Kräfte ein. Angestellte vermeiden es, einen sicheren Arbeitsplatz zu verlassen. Noch dramatischer gestaltet sich teilweise die Situation für PTA- und Pharmaziepraktikanten sowie PKA-Auszubildende. In Zeiten, in denen nicht selten das Stammpersonal in Schichten organisiert werden muss, scheut sich mancher Inhaber, noch einen weiteren Außenkontakt ins Team zu integrieren und vor allem auch die Ausbildung zu organisieren.
Die Bundesregierung versucht, diesem Problem mit neuen Regelungen zu begegnen. Besondere Herausforderungen bestehen bei der praktischen Ausbildung. Denn den Einsatz am Kunden und im Team können digitale Formate (noch) nicht ersetzen.
Für angehende PTA gibt die »Verordnung zur Sicherung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« den ausbildenden Schulen und Apotheken Möglichkeiten an die Hand, flexibel auf die geänderte Situation zu reagieren. Hier können jetzt auch digitale Formate für den Unterricht genutzt werden. Für die praktische Ausbildung geht man aber grundsätzlich weiter davon aus, dass diese in der »normalen« Form in der Apotheke abgeleistet wird. Nur dann, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist, kann die praktische Ausbildung auf Antrag der Auszubildenden verlängert werden. Die Verordnung tritt ein Jahr nach Aufhebung der epidemischen Lage oder spätestens am 31.03.2022 außer Kraft.
Für Apothekenleitungen gibt es also keinen Grund, PTA-Praktikant nicht auszubilden, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten sind. Kein Verständnis hat die Gewerkschaft Adexa für Apothekenleitungen, die den angehenden PTA das Praktikum nur anbieten, wenn sie bereit sind, auf die Praktikumsvergütung ganz oder teilweise zu verzichten.
Auch für angehende Apotheker ist die Approbationsordnung mit einer Verordnung an die geänderten Verhältnisse angepasst worden. Um den Erhalt der Approbation zu ermöglichen, ist es jetzt (längstens jedoch bis zum 31.03.2021) zulässig, bis zu einem Viertel der in der Apotheke zu leistenden Arbeit außerhalb der Apotheke zu erledigen.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.