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Straßenverkehr

Mit Diabetes sicher am Steuer

Fast alle Diabetes-Patienten können aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Taxi-, Bus- oder Lastwagen-Fahrer. Gefährlich können jedoch vor allem schwere Unterzuckerungen, das Schlaf-Apnoe-Syndrom und diabetische Folgeerkrankungen werden. Was müssen Patienten beachten, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können?
Brigitte M. Gensthaler
22.11.2019  12:30 Uhr

In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen. »Untersuchungen zeigen, dass eine Diabetes-Erkrankung per se nicht die Unfallhäufigkeit erhöht«, informiert Professor Baptist Gallwitz, Mediensprecher der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), anlässlich der Veröffentlichung der neuen Patientenleitlinie »Diabetes und Straßenverkehr«.  »Auch ein hoher Langzeitblutzuckerwert oder eine Insulintherapie an sich stellen erst einmal kein Sicherheitsrisiko dar.« 

Das Unfallrisiko für Menschen mit Diabetes steigt deutlich, wenn es wiederholt zu Hypoglykämien kommt. »Eine Unterzuckerung bedeutet konkret, dass Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Sehvermögen sehr eingeschränkt sind«, erklärt die Diabetes-Fachpsychologin Eva Küstner in einer Pressemeldung der DDG. Patienten unter Insulintherapie sollten daher vor jedem Fahrtantritt den Blutzucker messen. Bei Werten unter 90 mg/dl (5 mmol/l) ist eine Kohlenhydratzufuhr dringend zu empfehlen. Zur Akutbehandlung einer Hypoglykämie sollte man mindestens zwei Kohlenhydrateinheiten (KE/BE) schnell wirksame Kohlenhydrate, beispielsweise Traubenzucker oder Fruchtsaft, einnehmen. Bestätigt die anschließende Blutzuckermessung eine Unterzuckerung, sollte der Patient noch eine KE langsam wirkende Kohlenhydrate einnehmen. Der Fahrer darf erst weiterfahren, wenn die geistige Leistungsfähigkeit vollständig wiederhergestellt ist. Dies ist laut Leitlinie frühestens nach 20 Minuten der Fall.

»Bei längeren Fahrten empfehlen wir mindestens alle drei Stunden eine Blutzuckermessung«, sagt Küster. Engmaschigere Messungen sind angeraten bei höherem Unterzuckerungsrisiko, zum Beispiel in der Schwangerschaft, bei Wahrnehmungsstörungen, akuten Erkrankungen wie Diarrhö oder stark schwankenden Blutzuckerwerten. Messgeräte und ausreichend Kohlenhydrate sollte der Diabetiker stets griffbereit halten.

Die Patienten-Leitlinie weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen entwickeln können, wenn Hypos häufiger auftreten. Nach jedem Ereignis müsse man daher nach der Ursache fahnden.

Blutzucker zu hoch: was dann?

Chronisch erhöhte Blutglucosewerte beeinflussen nach aktueller Studienlage die Fahrsicherheit nicht unbedingt. Daher existiere kein anerkannter Schwellenwert für den HbA1c-Wert, oberhalb dessen mit Fahruntüchtigkeit zu rechnen ist. In Einzelfällen könnten sich jedoch Sprachfähigkeit, Sehvermögen und Gedächtnis verschlechtern und die Informationsverarbeitung verlangsamen, warnen die Experten.

Kommt es infolge von Hyperglykämien zu Stoffwechselentgleisungen mit Müdigkeit, Benommenheit oder gestörtem Bewusstsein, ist die Fahrsicherheit stark beeinträchtigt. Eine diabetische Ketoazidose bedeutet eine absolute Fahruntüchtigkeit. 

Bei neuen Symptomen wie Sehverschlechterung, verzerrtes oder verschwommenes Sehen oder Rußregen vor den Augen sollten Diabetes-Patienten zeitnah zum Augenarzt gehen, heißt es in der Leitlinie. Bis zur ärztlichen Abklärung bestehe keine Fahrtüchtigkeit. Wenn längerfristig stark erhöhte Blutzuckerwerte schnell gesenkt werden, können Sehstörungen wie Verschwommen-Sehen auftreten, die bis zu drei Monate anhalten können.

Ebenso beeinträchtigen Veränderungen der Netzhaut (diabetische Retinopathie) und des Bereichs des schärfsten Sehens (Makulopathie) das Sehen. Bei diesen Erkrankungen, bei Lähmungen der Augenmuskeln oder grauem Star (Katarakt) soll ein Augenarzt die Fahrsicherheit überprüfen.

Auch sensorische Störungen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms oder bei Fußwunden (Charcot-Fuß) können die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich einschränken, wenn der Patient die Pedale nicht mehr sicher bedienen kann. In bestimmten Fällen könnten technische Hilfen die Eignungsmängel ausgleichen, zum Beispiel ein Automatik-Fahrzeug oder die Umrüstung auf Fußpedal-unabhängige Systeme. Wenn technische Hilfen infrage kommen, könne man diese als Leistungen zur Sicherung der Teilhabe bei den Rehabilitationsträgern beantragen, heißt es in der Leitlinie.

Eine autonome Polyneuropathie kann zu Komplikationen wie Augenmuskellähmung oder Schwindel (bei Störung der Herztätigkeit) führen. Bei Herzrhythmusstörungen empfehlen die Spezialisten ein (zumindest vorübergehendes) ärztliches Fahrverbot.

Gut geschlafen?

In puncto Verkehrssicherheit sind auch Folge- und Begleiterkrankungen zu beachten. Die Leitlinie weist auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depression, demenzielle Syndrome und das Schlaf-Apnoe-Syndrom hin. Die Atemaussetzer im Schlaf gelten als sehr häufige, verkehrsmedizinisch bedeutsame Begleiterkrankung des Typ-2-Diabetes. Hier sei das Unfallrisiko um das 1,2- bis 4,9-Fache erhöht. Tagesschläfrigkeit erhöhe das Unfallrisiko, vor allem bei Einschlafneigung oder Sekundenschlaf während Alltagsaktivitäten.

Bei einem Schlaf-Apnoe-Syndrom mit erhöhter Tagesschläfrigkeit sei die Fahreignung aufgehoben, bis eine effektive Therapie erfolgt, klären die Experten auf. Ansonsten bestehe ein ärztliches Fahrverbot.

Ergänzend zur Leitlinie empfehlen die DDG-Fachleute dringend Diabetesschulungen. Um das Hypo-Risiko zu minimieren, könnten ein Hypoglykämie-Training, eine Therapieumstellung oder für Menschen mit Typ-1-Diabetes auch technische Hilfsmittel wie Insulinpumpe und kontinuierliche Glucosemessung (CGM/FGM) erwogen werden, erläutert Professor Dr. Reinhard Holl, Koordinator und Mitautor der wissenschaftlichen Leitlinie. Zugleich warnt der Diabetologe davor, Insulinpumpen oder CGM-Systeme im Eigenbau so zu verändern, dass sie als Closed-Loop-Systeme einsetzbar sind. »Wer damit am Straßenverkehr teilnimmt, geht ein hohes Risiko ein. Treten bei nicht zugelassenen Produkten Fehlfunktionen auf und wird beispielsweise unbemerkt eine überhöhte Insulindosis abgegeben, kann dies zu einer schweren Unterzuckerung und damit auch zu Unfällen führen.«

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