Nebenwirkungen für die Umwelt |
Die Entsorgung von Arzneimitteln ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt. Was in den einzelnen Städten und Gemeinden gilt, lässt sich über die Internetseite www.arzneimittelentsorgung.de oder durch Nachfrage beim lokalen Müllentsorgungsunternehmen ermitteln. In den meisten Bezirken können Patienten Altmedikamente über den Hausmüll loswerden. Tabletten und Kapseln drücken Patienten davor am besten aus den Blistern heraus und wickeln sie in Zeitungspapier ein. Bei (Matrix-)Pflastern ist es wichtig, diese vor dem Entsorgen zu zerschneiden. Flüssige Arzneimittelreste können Verbraucher mit aufsaugenden Materialien aufnehmen oder in der fest verschlossenen Flasche in den Restmüll geben. Der Abfall wird dann verbrannt, sodass keine Arzneimittel-Rückstände in die Umwelt gelangen können.
In anderen Kommunen wird der Müll mechanisch-biologisch vorbehandelt und anschließend auf Deponien abgelagert. Anders als bei der Verbrennung werden die Arzneiwirkstoffe dabei nicht vollständig zerstört oder inaktiviert. In diesen Kommunen gibt es für unverbrauchte oder abgelaufene Medikamente gesonderte Entsorgungswege etwa über das Schadstoffmobil, den Recyclinghof oder die Apotheke.
Einen Entsorgungshinweis finden Patienten auch in der Gebrauchsinformation ihres Arzneimittels. Dort weisen pharmazeutische Unternehmen noch mal darauf hin, dass Arzneimittel niemals über das Abwasser etwa über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen sind.