Neue Vorschriften und aktuelle Tools |
Immer aktuell: Die zweite Ergänzungslieferung 2022/2 zum DAC/NRF ist gerade erschienen. / Foto: DAC/NRF
Für DAC-Monographien wird das Datum des Inkrafttretens nach der Revision in jeder Ergänzungslieferung definiert. Ebenso findet sich eine Angabe zur Übergangfrist für Stoffe und Zubereitungen, deren Vorschriften im laufenden Jahr revidiert werden. Die Übergangsfrist legt fest, ab wann Stoffe und Zubereitungen nach der bisherigen Vorschrift nicht mehr in den Verkehr gebracht werden sollen. Diese beiden unscheinbaren, aber formal wichtigen Definitionen standen bis zur Neugestaltung im Vorwort der Ergänzungslieferung. Künftig sind sie unter »4 Monographien des DAC®« im Kapitel »Allgemeine Vorschriften« zu finden. Denn dieses Kapitel bildet das Fundament des gesamten Werkes und regelt grundlegende Aspekte, ergänzend zu den »Allgemeinen Vorschriften« der amtlichen Arzneibücher. Dementsprechend behutsam werden Änderungen in diesem Kapitel umgesetzt.
Inhaltliche Änderungen im Abschnitt 4.4.2 zur Analytik pflanzlicher Drogen und Drogenzubereitungen sind die konkretisierte Methodenauswahl der Hochleistungs-Dünnschichtchromatographie und der Dünnschichtchromatographie sowie neben dem Geschmack jetzt auch der ausdrückliche Ausschluss des Geruchs (Abschnitt 4.3.1) als Identitätsprüfung.
Konkreter ist nach der Überarbeitung nun die Defekturprüfanweisung für Glucose-Lösung 250 mg/ml (NRF13.8.). Die Grenzwerte des analytischen Merkmals »Brechungsindex« sind besser an die Gehaltsgrenzen der Definition angepasst. Nach Rückmeldungen aus der Praxis ist diese Änderung notwendig, um im Rahmen der Messgenauigkeit die gängigen, in der Apotheke verwendeten Geräte besser abzubilden. Im selben Zug entsteht durch die Änderung ein leicht asymmetrisches Verhältnis zwischen Mindest- und Maximalgehalt in der Definition der Prüflösung.
Generell ist es jedoch wichtig, zwischen der Gehaltsbestimmung mittels Brechungsindex und dem analytischen Merkmal zu unterscheiden. Die Gehaltsbestimmung liefert genauere Ergebnisse unter Verwendung der angegebenen Formel. Das analytische Merkmal hingegen entspricht im weitesten Sinn einer Identitätsprüfung. Es soll die Einordnung ermöglichen, aber keine Aussage zum Gehalt der Prüflösung machen.