Neuer Rahmentarifvertrag für Sachsen |
Für PTA, die in Sachsen arbeiten, unterscheiden sich manche Regelungen von denjenigen in den anderen Bundesländern. / Foto: Adobe Stock/Onur
Zwar orientiert sich der neue Rahmentarifvertrag (RTV) Sachsen am Bundesrahmentarifvertrag sowie am Rahmentarifvertrag Nordrhein. Doch gelten einige Besonderheiten, mit denen die Tarifparteien Neuland betreten haben. Ein Überblick.
Tarifgebundene Angestellte haben in Sachsen Anspruch auf 34 Werktage Urlaub, bezogen auf eine Sechstagewoche. Nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit sind es 35 Werktage. Wer nicht an sechs Tagen arbeitet, muss diesen Anspruch umrechnen. Adexa-Mitglieder finden einen Urlaubsrechner im Login-Bereich auf www.adexa-online.de.
Vortätigkeiten werden in unterschiedlichem Maße auf die Berufsjahre angerechnet. Bei PTA ist das eine Berufstätigkeit als PKA (höchstens drei Jahre), bei Pharmazieingenieuren eine Berufstätigkeit als Apothekenassistentin, bei Apothekenfacharbeiterinnen eine Berufstätigkeit als Apothekenhelferin und, das ist neu, bei Approbierten eine Berufstätigkeit als PTA (höchstens drei Jahre).
Im RTV Sachsens ist die bekannte 13-Prozent-Regelung für Angestellte mit Vertretungsbefugnis (Approbierte, Pharmazieingenieure) nicht enthalten. Wer ein übertarifliches Gehalt von 13 oder mehr Prozent erhält, bekommt trotzdem noch eine Vergütung für Nacht- und Notdienste.
Falls die zuständige Behörde die Apothekenleitung von Nacht- und Notdiensten mit Anwesenheitspflicht befreit, können Angestellte mit Vertretungsbefugnis ihren Dienst als Rufbereitschaft außerhalb der Apotheke ableisten. Sie erhalten eine abweichende Vergütung.
Arbeitgebende und Angestellte können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die Regelungen des Tarifvertrags zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) in Sachsen zur Anwendung kommen. Fortbildungen müssen von einer Apothekerkammer oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) akkreditiert worden sein. Wer das freiwillige Fortbildungszertifikat einer Landesapothekerkammer vorlegt, erhält während dessen Geltungszeitraum 2 Prozent mehr Gehalt. Das gilt für alle pharmazeutischen Berufsgruppen.