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PTA-Reformgesetz

Noch viel Arbeit bis zum Start

Das PTA-Reformgesetz hat den Start der novellierten PTA-Ausbildung auf 1. Januar 2023 festgeschrieben. Deshalb müssen alle PTA-Schulen ihre Lehrpläne aktualisieren, damit die zukünftigen PTA-Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung nach den Sommerferien 2023, an einigen Schulen sogar schon im Februar, beginnen können.
Kerstin Wahlbuhl
07.06.2022  11:30 Uhr
Noch viel Arbeit bis zum Start

Bis dahin bleibt es spannend, da in einzelnen Bundesländern die einheitlichen Vorgaben der PTA-APrV unterschiedlich umgesetzt werden sollen. Die Diskussionen finden hinter verschlossenen Türen statt, und solange bleiben die PTA-Schulen im Ungewissen: Wird nach Fächern unterrichtet oder in Fächerkombinationen, sogenannten Lernfeldern? Wie werden einzelne Themen aus den vorgeschriebenen Fächern für mögliche Lernfelder kombiniert? Auf die Antwort zu diesen wichtigen Fragen warten derzeit die PTA-Schulen, um gut vorbereitet starten zu können.

In Fächern wie »Arzneimittelkunde« ändert sich fachlich wenig, da sich der Lehrstoff wie bisher nach den aktuell auf dem Markt befindlichen Wirkstoffen und Arzneimitteln richtet. Vorgeschrieben wird der Umgang mit digitalen Medien, die in Apotheken zur Kundenberatung dienen. Überhaupt bekommt die EDV einen größeren Stellenwert, so dass – wie in den Apotheken üblich – in weiteren Fächern »Apothekenprogramme« zum Einsatz kommen werden, so auch in der Medizinproduktekunde. Da in vielen PTA-Schulen bisher mit Apothekensoftware gearbeitet wurde, ändert sich im Unterricht wenig. Hier wurde vielmehr die rechtliche Grundlage zur PTA-Ausbildung der Realität angepasst.

Andere Zuordnung

In einigen Fächern wird der Lehrstoff durch neue Inhalte ergänzt. So wird das bisherige Fach »Gesetzes- und Berufskunde« durch die Strukturen des Gesundheitswesens, Leistungen der Krankenkassen und Wirtschaftlichkeitsgebot sowie sozialrechtliche Vorschriften und Vereinbarungen für Arzneimittel und Medizinprodukte erweitert. Im Fach »Galenik« wird zukünftig das patientenindividuelle Stellen und Verblistern thematisiert, und in der Drogenkunde wird zur medizinischen Verwendung der Drogen und Drogenzubereitungen auch die Beratung und der Einsatz der gebräuchlichen Handelspräparate unterrichtet. Manche Inhalte werden nur anderen Fächern zugeordnet: die Fachterminologie wurde aus dem Fach »Apothekenpraxis« in das Fach »Grundlagen des Gesundheitswesens« verschoben. Ebenfalls aus dem Fach Apothekenpraxis wurde die Kommunikation zur Kundenberatung in das neue Fach »Übungen zur Abgabe und Beratung« aufgenommen.

Im Gegenzug zu den erweiterten Inhalten muss in anderen Fächern gekürzt werden. Bei den Stundenkürzungen hat sich der Gesetzgeber an den veränderten Gepflogenheiten in den öffentlichen Apotheken orientiert. Im Fach »Galenische Übungen« sollen nur noch die gemäß Apothekenbetriebsordnung aufgeführten Darreichungsformen hergestellt werden, die »Chemisch-pharmazeutischen Übungen« werden mit fast halbierter Stundenzahl auf die Durchführung der Identitätsprüfungen reduziert und die »Übungen zur Drogenkunde« sind ebenfalls stark reduziert worden.

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