Nur kleine Tamoxifen-Packungen abgeben |
Tamoxifen gehört zu den versorgungsrelevanten Wirkstoffen. Eingesetzt wird Tamoxifen in der adjuvanten Therapie nach einer Primärbehandlung von Brustkrebs sowie beim metastasierenden Brustkrebs. / Foto: Adobe Stock/MQ-Illustrations
Auf den erneuten Appell des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) aufmerksam. Es lägen Hinweise vor, dass Ärzte weiterhin die N3-Größe verordneten und Apotheken die Rezepte daraufhin beispielsweise mit fünf 20-Stück-Packungen belieferten. Das widerspreche dem Beschluss des BfArM-Beirats zum Umgang mit dem Tamoxifen-Engpass. Nur wenn anstatt der üblichen 100 Tabletten kleinere Packungsgrößen verordnet und abgegeben werden, könne »die Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit Tamoxifen bis Mai 2022 gelingen«.
Eine Retaxation müssten Apotheken nicht befürchten, wenn sie in der Zeit des Versorgungsengpasses kleinere Packungsgrößen wie 30 Stück oder eine geringere Wirkstärke abgeben, zum Beispiel, wenn zwei Tabletten à 10 mg eine Tablette à 20 mg ersetzen sollen. Der GKV-Spitzenverband habe seinen Mitgliedskassen empfohlen, entsprechende Rezepte nicht zu beanstanden. Ebenso ist vereinbart, dass die Verordnungen der kleinen Packungsgrößen bei Ärzten nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen fließen. Bei Fragen können Apotheken sich an den Landesapothekerverband wenden.
Alle Informationen zur voraussichtlichen Verfügbarkeit tamoxifenhaltiger Arzneimittel und zu den importierten Arzneimitteln sind auf der BfArM-Website zu finden.
Um eine lückenlose Versorgung mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln zu gewährleisten, hat das BfArM im Februar 2022 verschiedene Maßnahmen beschlossen. Dazu gehörte die offizielle Feststellung eines Versorgungsmangels. Das machte es möglich, tamoxifenhaltige Arzneimittel aus anderen Ländern zu importieren und in Verkehr zu bringen. Apotheken können die Tamoxifen-Präparate in der Regel auf Basis einer ärztlichen Verordnung beim Großhandel bestellen, jedoch nicht auf Vorrat. Auch die Aufforderung an die behandelnden Ärzte, kleinere Packungen oder tamoxifenhaltige Präparate mit geringerer Stärke – 10 mg statt 20 mg – zu verordnen, soll die fortlaufende Versorgung sicherstellen.