Papierrezepte bleiben bis Mitte 2022 möglich |
Bei technischen Problemen darf der Arzt übergangsweise Papierrezepte nutzen. / Foto: Getty Images/Westend61
Der Starttermin den E-Rezeptes sei deshalb aber nicht in Gefahr, betonte die KBV. »Die Starttermine sind gesetzlich vorgeschrieben und können von der KBV nicht verschoben werden«, sagte ein Sprecher der KBV auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Die KBV habe allerdings eine Richtlinie beschlossen, wonach einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stünden. »Das ist auch aus Sicht der Ärzte und Patienten ein sinnvolles Verfahren«, sagte der KBV-Sprecher. Das behindere aber nicht den Start der beiden Verfahren (E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU) in vielen Arztpraxen.
Auch eine Sprecherin der Gematik, die das E-Rezept und die dazugehörige App entwickelt, betonte auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung (PZ): »Die verpflichtende Einführung von E-Rezept und e-AU zum 1. Januar 2022 verschiebt sich nicht, auch die Einführungsphase verlängert sich nicht.«
Klar ist damit, dass sich KBV und Gematik auf eine Ausnahmeregelung im Patientendaten-Schutzgesetz beziehen, nach der Ärzte auf Muster-16 verordnen können, wenn E-Rezepte technisch nicht nutzbar sind. Die Gematik-Sprecherin ergänzte, dass Ärzte die Papierrezepte nur nutzen sollen, wenn die Praxis zum Starttermin oder darüber hinaus aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen durch die Industrie noch nicht in der Lage sei, die digitalen Dokumente zu erstellen oder zu übermitteln.
»Auch wir in der Gematik gehen davon aus und haben immer wieder betont, dass die Umsetzung Schritt für Schritt und nicht auf Knopfdruck zeitgleich in allen Praxen bundesweit erfolgen wird – und dass als Ersatzverfahren dann die bisherige, papiergestützte Form für die Anwendungen gilt«, sagte die Sprecherin weiter.
Eigentlich soll das E-Rezept zum 1. Januar 2022 flächendeckend in ganz Deutschland verpflichtend eingeführt werden. Laut Gesetz müssen Ärzte ab Januar das neue, digitale Verordnungssystem verwenden. Allerdings haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten einige Probleme bezüglich der Einführung der digitalen Verordnung abgezeichnet. So sollte zum 1. Oktober die Testphase des E-Rezepts bundesweit ausgerollt werden, aufgrund technischer Probleme verschob die Gematik diesen Termin aber auf den 1. Dezember. Damit war auch klar, dass die flächendeckende Einführung nach nur einem Monat Testphase auf Bundesebene schwer einzuhalten ist.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.