Patientenverfügung und Testament formulieren |
Damit ein Testament rechtsgültig ist, müssen bestimmte formalistische Vorgaben zwingend eingehalten werden. / Foto: Fotolia/fotoscorp
Eine Patientenverfügung kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Patient aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr einwilligungsfähig ist oder sich zu einer medizinischen Behandlung nicht mehr äußern kann. Sie richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal und sollte hinsichtlich der Anwendung und Durchführung medizinischer Maßnahmen klar und eindeutig formuliert sein. Jede ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung, die abgelehnt oder in Anspruch genommen werden möchte, muss einzeln aufgeführt werden. Bei Eingriffen, die die körperliche Integrität betreffen, muss zudem deutlich gemacht werden, dass auf eine vorausgehende ärztliche Aufklärung verzichtet wird.
Darüber hinaus kann die Patientenverfügung Anweisungen zur Auslegung und Durchsetzung sowie Bitten oder Richtlinien für den gesetzlichen Vertreter, die behandelnden Ärzte oder das Pflegepersonal enthalten. Von Experten wird zudem empfohlen, die Patientenverfügung um persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen zu ergänzen.
Wer eine Patientenverfügung aufsetzt, muss sich bewusst sein, dass diese für das gesamte medizinische Personal rechtlich bindend ist. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Krankheitsschwere des Betroffenen und auch, wenn der bewusste Ausschluss einer Behandlung zum Tod des Patienten führt. Umgekehrt sollte beim Einschluss bestimmter Behandlungsmaßnahmen bedacht werden, dass diese unter Umständen ein Weiterleben in Abhängigkeit oder Fremdbestimmung herbeiführen.
Bei der Patientenverfügung gilt: Die Verantwortung für die Folgen der getroffenen Festlegungen trägt der Patient. Experten raten deshalb, eine Patientenverfügung nicht überstürzt zu erstellen. Sie sollte wohl bedacht werden und dem ganz eigenen Willen entsprechen. Hilfreich kann es deshalb zunächst sein, sich mit ganz grundlegenden Punkten auseinanderzusetzen: Was ist mir in Bezug auf Krankheit, Leid und Tod wichtig? Wovor habe ich Angst? Was erhoffe ich mir? Anschließend kann über das Ein- beziehungsweise Ausschließen konkreter Behandlungsmaßen entschieden werden.