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Dispensierrecht

Paxlovid ab sofort beim Arzt

Ärzte dürfen das Covid-19-Medikament Paxlovid ab sofort selbst an Patienten abgeben. Dies geht auf eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zurück. Apotheken erhalten nun weniger Geld für die Abgabe.
PZ
19.08.2022  10:00 Uhr

Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine Million Dosen des antiviral wirksamen Covid-19-Medikaments Paxlovid™ (Nirmatrelvir/Ritonavir) beschafft. Laut Ministerium wurden bislang rund 460.000 Therapieeinheiten an den Großhandel ausgeliefert. Tatsächliche Verordnungszahlen liegen zwar nicht vor, vieles deutet aber darauf hin, dass das Arzneimittel bislang recht zurückhaltend verordnet wurde: Der Großhandel hat laut Recherchen der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) bislang nur rund 43.000 Therapieeinheiten an die Apotheken ausgeliefert. Und da die Apotheken Paxlovid bis vor wenigen Wochen nicht lagern durften, dürfte die tatsächliche Verordnungszahl in diesem Bereich liegen.

Das von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geleitete Ministerium hat nun mehrere Maßnahmen ergriffen, um Paxlovid häufiger und schneller für Risikopatienten bereitzustellen. Am heutigen Freitag tritt eine aktualisierte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft. Diese ermöglicht es Ärzten erstmals, das Medikament direkt in der Praxis an die Patienten abzugeben. Daneben sollen auch Pflegeeinrichtungen künftig das Medikament bevorraten und vor Ort abgeben dürfen. Für jede abgegebene Packung sollen die Mediziner 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten.

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