Paxlovid ab sofort beim Arzt |
Die Einnahme von Paxlovid soll möglichst schnell nach Einsetzen der Symptome erfolgen, die Therapiedauer beträgt fünf Tage. / Foto: Adobe Stock/Stuart Monk
Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine Million Dosen des antiviral wirksamen Covid-19-Medikaments Paxlovid™ (Nirmatrelvir/Ritonavir) beschafft. Laut Ministerium wurden bislang rund 460.000 Therapieeinheiten an den Großhandel ausgeliefert. Tatsächliche Verordnungszahlen liegen zwar nicht vor, vieles deutet aber darauf hin, dass das Arzneimittel bislang recht zurückhaltend verordnet wurde: Der Großhandel hat laut Recherchen der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) bislang nur rund 43.000 Therapieeinheiten an die Apotheken ausgeliefert. Und da die Apotheken Paxlovid bis vor wenigen Wochen nicht lagern durften, dürfte die tatsächliche Verordnungszahl in diesem Bereich liegen.
Das von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geleitete Ministerium hat nun mehrere Maßnahmen ergriffen, um Paxlovid häufiger und schneller für Risikopatienten bereitzustellen. Am heutigen Freitag tritt eine aktualisierte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft. Diese ermöglicht es Ärzten erstmals, das Medikament direkt in der Praxis an die Patienten abzugeben. Daneben sollen auch Pflegeeinrichtungen künftig das Medikament bevorraten und vor Ort abgeben dürfen. Für jede abgegebene Packung sollen die Mediziner 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten.
Das konkrete Versorgungs- und Abgabeprozedere legt eine seit heute geltende Allgemeinverfügung fest. Demnach sollen Ärzte die Arzneimittel über öffentliche Apotheken oder entsprechende Klinikapotheken beziehen, pro Praxis sind maximal fünf Therapieeinheiten erlaubt. Pflegeeinrichtungen dürfen ebenfalls bis zu fünf Therapieeinheiten beziehungsweise bei einer Anzahl von über 150 Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu zehn Therapieeinheiten von der die Einrichtung in der Regel versorgenden Apotheke beziehen.
Vorab müssen die Mediziner beim Bundesgesundheitsministerium eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass sie unerwünschten Ereignisse melden und die Behandlung dokumentieren. Auch müssen die Ärzte oder Einrichtungen, die eine Behandlung mit Paxlovid durchführen, dem PEI jeweils zum dritten Werktag eines Monats die Anzahl der durchgeführten Behandlungen melden. Die abgebende Person hat bei Abgaben zudem eine Patienteninformation beizufügen. Die Regeln sind befristet bis zum 25. November 2022.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.