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Evidenzbasierte Pharmazie

Prüfen, bewerten, abgeben

Leitlinien nutzen

Eine weitere Option, mit der sich Suchende eine schnelle Einschätzung holen können, sind Leitlinien. Dabei müsse man jedoch im Hinterkopf behalten, dass Leitlinien ganz unterschiedliche Qualität aufweisen könnten, mahnt Hinneburg. »Nicht überall, wo Leitlinie draufsteht, ist die beste verfügbare Evidenz drinnen. Da muss man sehr genau hingucken.« 

Einen ersten Anhaltspunkt, welche Qualität eine Leitlinie hat, kann die S-Klassifikation (siehe Tabelle) gemäß der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) geben. Bei einer S1-Leitlinie schreibt eine Expertengruppe auf, welche therapeutischen Optionen sie für gut erachten. Es liegt also anders als bei einer S3-Leitlinie keine systematische Evidenz-Recherche der Literatur vor, aus denen Empfehlungen abgeleitet werden. S3-Leitlinien werden in der Regel unter Beteiligung verschiedener Professionen und Patientenvertretern aufwendig entwickelt, und die Experten diskutieren anhand der gefundenen Evidenz ihre Empfehlungen kritisch. Aus diesem Grund haben S3-Leitlinien eine höhere Aussagekraft.

S3 Evidenz- und Konsensbasierte Leitlinie Systematische Literaturrecherche, -auswahl und -bewertung, gemeinsame und strukturierte Konsensfindung durch ein repräsentatives Gremium
S2e Evidenzbasierte Leitlinie Systematische Literaturrecherche, -auswahl und -bewertung
S2k Konsensbasierte Leitlinie Repräsentatives Gremium von Experten, strukturierte Konsensfindung
S1 Handlungsempfehlung von Expertengruppen Konsensfindung durch Experten in einem informellen Verfahren
S-Klassifikation der Leitlinien gemäß AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)

»Jedoch muss auch bei einer S3-Leitlinie noch einmal genauer hingeschaut werden, auf welcher Evidenzlage die einzelnen Empfehlungen beruhen.« Denn bei Leitlinien handelt es sich um Handlungsempfehlungen für Ärzte, die den Praxisalltag erleichtern sollen. Hier würden schon bestimmte Nutzen-Risiko-Abwägungen vorgenommen, jedoch müssen diese nicht zwingend optimal für den Patienten sein. So empfiehlt beispielsweise die aktuelle S3-Leitlinie für Halsschmerzen eine Reihe nicht-medikamentöser Maßnahmen zur Symptomlinderung. Aber nicht etwa, weil es eine gute Evidenz aus klinischen Studien dafür gibt, sondern weil von einem sehr geringen Schadenspotenzial auszugehen ist, und ein gutes Selbstmanagement des Patienten einer unnötigen Medikamenteneinnahme entgegenwirken könne.

»Aus diesem Grund können auch Werbeversprechen, die sich auf die Leitlinien-Empfehlung berufen, irreführend sein.« Denn zum einen muss man fragen, wie die Leitlinie zu der Empfehlung gekommen ist, und zum anderen, welche Evidenz dahintersteckt.

Und was tun, wenn der Patient ein Präparat wünscht, dessen Evidenz eher weniger vielversprechend daherkommt? Das sieht Hinneburg eher als Wertefrage der Apotheke und habe nicht mehr viel mit Evidenzbasierter Pharmazie zu tun. Dennoch hat sie eine klare Meinung: »Ich würde die Person darauf hinweisen, dass die Studienlage nicht gut ist oder nicht über den Placeboeffekt hinausgeht. Wenn es nichts ist, womit sich die Person schaden könnte, gibt es jedoch keinen Grund, Erwachsenen etwas zu verweigern.« 

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