PTA-Ausbildung ohne Schulgeld |
Für private PTA-Schulen gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen. Eine Übersicht über die Höhe des Schulgelds an PTA-Schulen der einzelnen Bundesländer ist nicht einfach zu erstellen. Das Schulgeld hängt meist davon ab, wie die privaten Schulen kalkulieren und ob die Schule weitere Zuschüsse vom Land, der Kommune oder anderen Institutionen wie der Apothekerkammer erhält.
In Nordrhein beispielsweise gibt es laut Landesapothekerkammer sechs Schulen mit unterschiedlicher Finanzierung des Schulhaushalts. Die Modelle reichen von einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Duisburg, über Kombinationsmodelle aus Trägerverein oder Stiftung, Zuschuss der Kommune, bis hin zur direkten Unterstützung des Apothekerverbands und dem Zuschuss der Kammer in Höhe von 20,45 Euro pro Schüler und Monat. Zusätzlich zahlt die Kammer in Nordrhein je gehaltener Unterrichtsstunde 12,50 Euro für als Honorarkräfte tätige Lehrer.
Auch in Westfalen-Lippe sponsert die Kammer mit bis zu 70 Euro je Schüler monatlich die Kosten der privaten PTA-Schule. Seit September 2018 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) 70 Prozent des Schulgelds, bis eine bundeseinheitliche Lösung steht. Damit bleiben laut Angaben der Kammer ähnlich wie auch in Nordrhein zwischen 60 bis 120 Euro monatlicher Eigenanteil am Schulgeld für jeden Schüler einer privaten Schule. Das sind zwischen 1500 und 3000 Euro für die zweijährige Schulzeit.
Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) derzeit intensiv an der Rettung der PTA-Schule in Münster arbeitet und dafür Millionen investieren will, um einer der größten Herausforderungen, dem Personalmangel, etwas entgegenzusetzen. Gestern hat die außerordentliche Mitgliederversammlung des Verbands dem PTA-Schulprojekt einstimmig zugestimmt. Damit soll nun ein Grundstück erworben, ein neues Schulgebäude errichtet und die bislang einzügige Schule bis zum Schuljahr 2023/24 auf zwei Züge erweitert werden.