PTA-Ausbildung ohne Schulgeld |
In dem Eckpunktepapier heißt es, dass gemäß verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung grundsätzlich die Länder für die Finanzierung der staatlichen Schulen und Hochschulen zuständig seien. Die Finanzierung privater Schulen und Hochschulen obliegt dagegen grundsätzlich deren Trägern. Jedoch weist die Arbeitsgruppe daraufhin, dass die mit der Finanzierung verbundenen Herausforderungen gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Bund, erfordere.
Wir haben beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) angefragt, wann der GMK-Beschluss nun umgesetzt wird und mit einer bundeseinheitlichen Finanzierung der PTA-Schulen zu rechnen ist. Bislang liegt noch keine Antwort vor.
Nicht nur bei den Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie führt der Föderalismus in Deutschland zu einem immer undichter werdenden Flickenteppich. Auch das Schulgeld für die PTA-Schulen, das eigentlich bereits überall abgeschafft sein sollte, ist ein unrühmliches Beispiel für die Schwächen dieses Systems. Verständlich ist das nicht wirklich. Zum einen ist der PTA-Beruf bundeseinheitlich durch Gesetz geregelt, zum anderen hat sich die Gesund-heitsministerkonferenz im vergangenen Jahr einstimmig für die Entlastung der PTA-Schüler ausgesprochen.
Dass seitdem nicht viel passiert ist, hat wahrscheinlich auch etwas mit der Überlastung der öffentlichen Verwaltung durch die aktuelle Pandemie zu tun. Eine Entschuldigung ist das aber letztlich nicht. Denn die Folgen treffen junge Menschen, die sich dazu entschlossen haben, diesen Mangelberuf zu ergreifen, ohne den die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nachhaltig gefährdet würde. Grundsätzlich hat der Bundesverband PTA e.V. den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Schulgeldfreiheit seinerzeit als wirksamen großen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Damit das funktioniert, müssen aber endlich auch alle losgehen!
Im Übrigen: Völlig kostenfrei wäre die PTA-Ausbildung ja selbst dann nicht, wenn keine Schu-le mehr Schulgeld erheben würde. Es blieben weiterhin die Materialkosten, etwa für Bücher, Laborkleidung, Schutzbrillen, Unterrichtsmaterial oder Kopien, die immer noch zumindest in Teilen von den PTA-Schülern beglichen werden müssen. Die Abrechnung erfolgt dabei von Schule zu Schule unterschiedlich. Zum Föderalismus gesellt sich so das noch schwerer zu bekämpfende Unwesen des Regionalismus. Natürlich können Schülerinnen und Schüler un-ter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördergelder für die Ausbildung wie das BaföG beantragen. Das kann aber den versprochenen flächendeckenden Wegfall des Schulgeldes nicht ersetzen.
Die Gesundheitsminister haben einen beeindrucken Beschluss zur bundesweiten Schulgeld-freiheit gefasst. Jetzt müssen sie auch ihre Hausaufgaben machen – jeder in seinem eigenen Bundesland. Die Verweigerung einer tatsächlich zukunftsorientierten Ausbildungsnovellierung ist uns allen noch in Erinnerung. Es darf nicht sein, dass eine erneute Untätigkeit jetzt wieder auf dem Rücken der PTA-Schülerinnen und -Schüler ausgetragen wird!
Carmen Steves
Designierte Vorsitzende des BVpta