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Beschlossen, aber nicht umgesetzt

PTA-Ausbildung ohne Schulgeld

Es ist mehr als ein Jahr her, dass die Abschaffung des Schulgelds für alle nicht akademischen Gesundheitsberufe beschlossen wurde. Das betrifft auch den schulischen Teil der PTA-Ausbildung. Bis Ende 2019 sollte eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden. Doch was ist seitdem passiert?
Julia Endris
18.09.2020  12:00 Uhr

Um es vorwegzunehmen – passiert ist bislang nicht viel. Die Situation in den Bundesländern gleicht einem Flickenteppich. Denn bislang gibt es auch mehr als ein Jahr nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) noch immer keine bundesweit einheitliche Regelung zur Finanzierung der Schulen, obwohl diese bereits bis Ende 2019 angekündigt war.

In vielen Bundesländern und an der überwiegenden Zahl der Standorte müssen PTA-Schüler weiterhin ihre schulische Ausbildung aus eigener Tasche zahlen. Denn rund zwei Drittel der PTA-Schulen werden privatwirtschaftlich betrieben und sind auf das Schulgeld zur Finanzierung angewiesen. Die regionalen Unterschiede sind groß.

Beispielsweise kostet die zweijährige Ausbildung zur PTA in Berlin an der privaten Blindow-Schule monatlich 365 Euro oder insgesamt 8760 Euro. Bei vielen Schulen kommen zum Schulgeld noch Gebühren für Anmeldung, Lernmittel und Prüfung hinzu. So müssen Schüler der besagten Schule in Berlin dafür zusätzlich knapp 1000 Euro berappen. Insgesamt also knapp 10.000 Euro. 

Schulgeld und fehlende Ausbildungsvergütung

Hohe Kosten für Schulgeld bei fehlender Ausbildungsvergütung lassen den PTA-Beruf unattraktiv erscheinen. Gleichzeitig besteht ein hoher Fachkräftebedarf – ein Nachwuchsmangel scheint damit vorprogrammiert.

Die PTA-Ausbildung besteht aus einem zweijährigen schulischen Teil, gefolgt von sechs Monaten praktischer Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke. Angehende PTA müssen für ihre zweijährige Ausbildung je nach Schule insgesamt bis zu 10.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung in Höhe von 721 Euro pro Monat erhalten angehende PTA erst während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in der Apotheke, im Kammerbezirk Nordrhein sind es nur 708 Euro.

An staatlichen PTA-Schulen fällt dagegen kein Schulgeld an. Doch diese stellen nur rund ein Drittel der Fachschulen dar. Damit ist die PTA-Ausbildung beispielsweise in Bremen und im Saarland, wo es jeweils nur eine staatliche Schule gibt, kostenfrei, so wie an allen staatlichen Schulen aller Länder auch.

Unterschiedlichste Finanzierungsmodelle der privaten Schulen

Für private PTA-Schulen gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen. Eine Übersicht über die Höhe des Schulgelds an PTA-Schulen der einzelnen Bundesländer ist nicht einfach zu erstellen.  Das Schulgeld hängt meist davon ab, wie die privaten Schulen kalkulieren und ob die Schule weitere Zuschüsse vom Land, der Kommune oder anderen Institutionen wie der Apothekerkammer erhält.

In Nordrhein beispielsweise gibt es laut Landesapothekerkammer sechs Schulen mit unterschiedlicher Finanzierung des Schulhaushalts. Die Modelle reichen von einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Duisburg, über Kombinationsmodelle aus Trägerverein oder Stiftung, Zuschuss der Kommune, bis hin zur direkten Unterstützung des Apothekerverbands und dem Zuschuss der Kammer in Höhe von 20,45 Euro pro Schüler und Monat. Zusätzlich zahlt die Kammer in Nordrhein je gehaltener Unterrichtsstunde 12,50 Euro für als Honorarkräfte tätige Lehrer.

Auch in Westfalen-Lippe sponsert die Kammer mit bis zu 70 Euro je Schüler monatlich die Kosten der privaten PTA-Schule. Seit September 2018 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) 70 Prozent des Schulgelds, bis eine bundeseinheitliche Lösung steht. Damit bleiben laut Angaben der Kammer ähnlich wie auch in Nordrhein zwischen 60 bis 120 Euro monatlicher Eigenanteil am Schulgeld für jeden Schüler einer privaten Schule. Das sind zwischen 1500 und 3000 Euro für die zweijährige Schulzeit.

Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) derzeit intensiv an der Rettung der PTA-Schule in Münster arbeitet und dafür Millionen investieren will, um einer der größten Herausforderungen, dem Personalmangel, etwas entgegenzusetzen. Gestern hat die außerordentliche Mitgliederversammlung des Verbands dem PTA-Schulprojekt einstimmig zugestimmt. Damit soll nun ein Grundstück erworben, ein neues Schulgebäude errichtet und die bislang einzügige Schule bis zum Schuljahr 2023/24 auf zwei Züge erweitert werden. 

Einige Bundesländer finanzieren Übergangslösung

Einige Bundesländer wollten nicht länger auf eine bundeseinheitliche Regelung warten und sind unterdessen und befristet in Vorleistung gegangen. Bayern hat vor einem Jahr und Hessen hat zu diesem Schuljahr das PTA-Schulgeld vollständig abgeschafft. Neben Nordrhein-Westfalen geben auch Niedersachsen und Baden-Württemberg Zuschüsse, die die Schulträger beantragen können. Doch liegt es laut der LAK in Baden-Württemberg im Ermessen der Schule, ob sie weiterhin Schulgebühren erhebt oder nicht.

So falle auch in Baden-Württemberg trotz Landeszuschuss bei den meisten privaten Schulen weiterhin Schulgeld an, betont die Kammer. Beispielsweise verzichte die Bernd-Blindow-Schule nur am Standort Heilbronn auf das Schulgeld, in Mannheim verlangt der Träger 50 Euro monatlich plus 360 Euro für Abschluss und Lernmittel von den PTA-Schülern. So hat die Wettbewerbssituation am Standort Heilbronn möglicherweise einen Einfluss, denn hier gibt es auch eine kostenlose staatliche PTA-Schule.

Das erste Bundesland, das seit rund 20 Jahren die Kosten für die einzige private PTA-Schule übernimmt, ist übrigens Brandenburg. Doch auch hier müssen die Gelder jedes Jahr von der Schule neu beim Land beantragt werden.

Finanzierung seit mehr als einem Jahr ungeklärt

Im Beschluss der GMK vom Juni 2019 wurde nicht ausgeführt, wie eine Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsberufen finanziert werden soll. Zwar hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe« zwischenzeitlich auch mit der Einführung einer Ausbildungsvergütung sowie mit Fragen der Finanzierung beschäftigt und im März dieses Jahres hat die Arbeitsgruppe das Eckpunktepapier für ein »Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe« veröffentlicht. Die Finanzierung des Schulgeldes beziehungsweise der Ausbildungsvergütung wurde jedoch auch hier nicht geregelt.

In dem Papier wird auf bewährte Systeme verwiesen beispielsweise das Krankenhausfinanzierungesgesetz (KHG). Das setzt jedoch eine Anbindung der Schule an ein Krankenhaus voraus, also Fehlanzeige für die PTA-Schulen. Der Bund wolle prüfen, inwieweit das KHG auf andere Berufe erweitert werden kann oder eine »interessengerechte Gesamtlösung erarbeiten«, heißt es weiter in dem Papier.

Die weitere Diskussion über die Finanzierung soll in der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe »Wissenschaft und Gesundheit« erfolgen, die dafür von der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz der Länder beauftragt wurde. Auch diese Arbeitsgruppe hat bislang keine bundeseinheitliche Finanzierung erarbeitet, die eine Abschaffung des PTA-Schulgelds möglich macht.

Noch immer keine Regelung in Sicht

In dem Eckpunktepapier heißt es, dass gemäß verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung grundsätzlich die Länder für die Finanzierung der staatlichen Schulen und Hochschulen zuständig seien. Die Finanzierung privater Schulen und Hochschulen obliegt dagegen grundsätzlich deren Trägern. Jedoch weist die Arbeitsgruppe daraufhin, dass die mit der Finanzierung verbundenen Herausforderungen gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Bund, erfordere.

Wir haben beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) angefragt, wann der GMK-Beschluss nun umgesetzt wird und mit einer bundeseinheitlichen Finanzierung der PTA-Schulen zu rechnen ist. Bislang liegt noch keine Antwort vor.

Gastkommentar des BVpta

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