PTA bei Pharmazeutischen Dienstleistungen einbinden |
In Zukunft sollen auch PTA pharmazeutische Dienstleistungen durchführen dürfen. Das fordert zumindest der BPhD. / Foto: Adobe Stock/bnenin
Im Dezember vergangenen Jahres trat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft, durch das die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken gefördert werden soll. Ein Element dieses Gesetzes sind Regelungen zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken ab Anfang 2022 anbieten sollen. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorierung stehen noch nicht, müssen aber bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Dem widmen sich aktuell der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband. In einer Pressemitteilung nimmt nun der Bundesverband der Pharmaziestudierenden inDeutschland (BPhD) dazu Stellung.
Dabei bezieht sich der Verband unter anderem auf ein Grundlagenpapier der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, das im Februar 2021 veröffentlicht worden war. Darin schreibt der Verband, dass die Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite vorrangig in drei Bereichen durch pharmazeutische Dienstleistungen angegangen werden sollen:
»Die genannten Themen sind essenziell für eine gute gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten und bilden somit einen ersten Grundstein für pharmazeutische Dienstleistungen«, heißt es seitens des BPhD. Gleichzeitig sollten darüber hinaus jedoch weitere pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden. Als Nächstes müsse daran gearbeitet werden, zu den Grundsätzen der ABDA konkrete Leistungen zu finden, die in der Apotheke angeboten werden könnten.
Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsleistungen über die verpflichtende Beratung nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hinaus, wie Rauchentwöhnungen, verschiedene Präventionsmaßnahmen und Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen beispielsweise bei chronischen Krankheiten. Zudem könne die Apothekerschaft in Zukunft spezielle Beratungssprechstunden zu Themen wie Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes anbieten.
Die pharmazeutischen Dienstleistungen sollen laut BPhD sowohl durch Apotheker als auch durch Ärzte initiiert werden können, wodurch der bedarfsgerechte Einsatz gewährleistet werde.