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Medizinprodukte

Dazu zählen beispielsweise Implantate, Blutdruckmessgeräte, Produkte zur Infusion und Dialyse, medizinische Software, Verbandstoffe, Sehhilfen, Röntgengeräte und auch Kondome. Für sie gilt seit Mai 2017 die EU-Medizinprodukte-Verordnung.