Reisen trotz Herzkrankheit |
Gemäßigte Aktivitäten in gemäßigten Zonen, so könnte eine kurze Empfehlungsformel für reisefreudige Patienten mit Herzerkrankungen lauten. / Foto: Fotolia/detailblick-foto
Ob Menschen mit koronarer Herzkrankheit (KHK), Herzschwäche oder einem Defibrillator, ob Herzklappen- oder Schrittmacherpatienten: Sie alle sollten vor einer Reise immer Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt halten und gemeinsam mit ihr beziehungsweise ihm prüfen, ob und wenn ja, wie und wann diese möglich ist oder nicht. Nur so lassen sich gesundheitliche Risiken durch Überbelastungen oder Fehleinschätzungen vermeiden, warnt die Deutsche Herzstiftung.
So sei es angezeigt, dass zum Beispiel Menschen mit koronarer Herzkrankheit (KHK) zur Einschätzung ihrer Reisefähigkeit zuvor ein Belastungs-EKG machen lassen. Herzklappenpatienten sollten ihren INR-Wert überprüfen lassen. »Auch die Selbstbestimmung des Gerinnungswertes ist auf Reisen besonders vorteilhaft«, macht die Stiftung in einem aktuellen Newsletter deutlich. Zudem sollten Betroffene auf Reisen stets ihren Gerinnungshemmer-Ausweis mit sich führen.
Gleiches, so die Deutsche Herzstiftung, gilt für Schrittmacherpatienten, die immer ihren Schrittmacherausweis dabei haben sollten. Auch sei es ratsam, dass Patienten mit einem Defibrillator vor einer Auslandsreise den Hersteller kontaktieren, um sich entsprechende Adressen zur Hilfeleistung bei eventuellen Zwischenfällen notieren zu können.
Patienten mit einem Defibrillator oder Herzschrittmacher machen sich oftmals große Sorgen um potenzielle elektromagnetische Felder, die die Funktion des implantierten Geräts beeinflussen könnten. Diese können zum Beispiel an Flughäfen oder auf Kreuzfahrtschiffen bei den Sicherheitskontrollen entstehen, wenn mit Metalldetektoren oder Ganzkörperscannern gearbeitet wird.
»Entsprechende ernsthafte Interaktionen mit irgendwelchen elektrischen Geräten hat es in den letzten Jahren praktisch weltweit kaum noch gegeben. Das liegt unter anderem daran, dass die heutigen Schrittmacher und Defibrillator-Geräte eine ganze Reihe von Sicherheitsmechanismen, Filterfunktionen und auch technische Bauteile haben, die sie weniger anfällig machen«, beruhigt Privatdozent Dr. Carsten Israel.
Daher hätten auch Metalldetektoren oder Ganzkörperscanner keinen messbaren Einfluss auf die Funktion. Das sei mehrfach getestet worden, unterstreicht der Rhythmologe in einem Interview, auf das im Rahmen des Newsletters der Herzstiftung verwiesen wird. Dennoch empfehle er, das Sicherheitspersonal über das Implantat vorab zu informieren, damit nicht mehr als nötig etwa mit einem Handscanner über die Brust gefahren wird.
Stichwort Magnetfelder: Träger eines Schrittmachers oder Defibrillators dürfen ohne Bedenken auch E-Autos mieten und fahren, so Israel weiter. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen seien zu dem Schluss gekommen, dass die Magnetfelder der Batterien im Elektroauto Schrittmacher oder Defibrillatoren nicht beeinflussen. Die Batterien seien zudem meist hinten unter der Rückbank eingebaut. »Ganz Vorsichtige können dann eher vorn Platz nehmen auf der Fahrt«, macht er deutlich.