Religionen der Welt – was darf auf den Teller? |
Vielen ist bekannt, dass gläubige Muslime kein Schwein essen, da es als unrein gilt. Generell wird im Islam unterschieden zwischen erlaubten Lebensmitteln, die als »halal« (auch »helal«) bezeichnet werden und als zum Verzehr geeignet gelten, sowie den verbotenen und nicht zum Verzehr gestatteten Lebensmitteln (»haram«). Die Liste der Lebensmittel, die gläubigen Muslimen untersagt sind, bezieht sich in erster Linie auf tierische Produkte. Dazu zählen neben Schweinefleisch alle daraus hergestellten Produkte, zum Beispiel Gelatine (auch in Gummibärchen, Kapseln et cetera) oder Chips mit Schweinefett oder Schmalz, außerdem innere Organe und Blut, Fleisch verstorbener sowie von fleischfressenden Tieren. Auch Alkohol ist tabu.
Erlaubt sind Fleisch und Produkte von Rind, Geflügel, Schaf und Ziege. Alle Lebensmittel, die nicht ausdrücklich verboten sind, beispielsweise alle pflanzlichen Produkte, sind zulässig. Die Zuordnung ist allerdings nicht immer eindeutig, da bei der Herstellung reine Lebensmittel mit unzulässigen Zutaten oder Zusätzen versetzt werden können. Ein Beispiel ist Apfelsaft, der zur Ausfällung von Trübstoffen mit Auszügen aus Schweinegelatine geklärt sein kann. Das ist sicher eine Erklärung dafür, dass viele Muslime eher auf Importware in speziellen Supermärkten zurückgreifen. »Makruh« steht für verpönte Lebensmittel, deren Verzehr zwar nicht verboten, aber nicht gerne gesehen ist.
Die Tiere müssen auf eine besondere Art getötet werden, damit das Fleisch als halal gilt. Anders geschlachtetes Fleisch und daraus hergestellte Produkte werden als unrein eingestuft. Damit eine Schlachtung rein abläuft, muss der Schlachter ein Muslim sein und das lebende, nicht betäubte Tier so töten, dass ein möglichst schnelles Ausbluten erfolgt. Blut darf im Islam nicht verzehrt werden. Diese als Schächten bezeichnete Schlachtung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Daher stammt Halal-Fleisch meist aus Importen. Fisch ist erlaubt, ohne dass es besondere Vorschriften zum Töten gibt. Dagegen sind Meerestiere ohne Schuppen in manchen islamischen Traditionen nicht zulässig.
Experten schätzen, dass etwa zwei Drittel der in Deutschland lebenden Muslime die Speisevorschriften zumindest teilweise einhalten. Auf Schweinefleisch wird meist konsequent verzichtet, bei Alkohol ist die Handhabung etwas laxer. Bei streng Gläubigen können nicht nur Lebensmittel in die Bewertung von haram und halal einbezogen werden, sondern auch Arzneimittel, Cremes, Tropfen und anderes mehr. Ein sensibler Umgang ist dann im Sinne des Kunden angezeigt.