Rezept mit Potenz(ial) |
Auch private Verordnungen können Fehler enthalten, die einer Abgabe widersprechen. / Foto: Adobe Stock/Syda Productions
Bei Privatrezepten gelten weder Rabattverträge noch die Packungsgrößenverordnung, sie können somit gefahrlos beliefert werden – zumindest was Retaxationen betrifft. Dennoch können auch private Verordnungen Fehler enthalten, die einer Abgabe des Medikaments widersprechen. So auch in diesem Fall: Finden Sie den Fehler?
Alle Angaben zu Personen, Kassen- und Vertragsnummern sowie die Nummern der Codierzeile sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind zufällig und unbeabsichtigt. Ortsangaben und Telefonnummern sind rein willkürlich gewählt, um den Beispielen eine reale Anmutung zu geben.
Vorlagedatum in der Apotheke: 11.06.2019 / Foto: PTA Forum
Das vorliegende Rezept wurde von einem Zahnarzt ausgestellt. Doch Zahnärzte dürfen lediglich Medikamente im Bereich der Zahnheilkunde verordnen. Dazu gehören Dentalpharmazeutika, Analgetika, Antibiotika, Sedativa und Rachentherapeutika. Tadalafil, zum Beispiel Cialis® oder Tada Hexal®, wird zur Behandlung der erektilen Dysfunktion eingesetzt. Diese Indikation fällt eindeutig nicht in die Verordnungsbefugnis eines Zahnarztes. Das Rezept darf nicht beliefert werden.
Den rechtlichen Hintergrund hierfür bildet die Approbationsordnung der Zahnärzte: Sie erlaubt die »zahnärztliche Tätigkeit als Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten«. Darüber hinausgehende medizinische Behandlungen oder Verschreibungen werden durch die Approbationsordnung nicht abgedeckt.
Grün statt blau: Die Farbe des Privatrezeptes ist kein Problem, obwohl die grünen Rezepte eigentlich dazu gedacht sind, dass Ärzte ihren Patienten eine OTC-Arzneimittelempfehlung notieren. Für private Verordnungen gibt es keine stringenten Vorgaben, wie ein Rezept auszusehen hat. Die hellblauen Vordrucke sind lediglich Formulare, die häufig genutzt werden. Im Grunde könnte der Arzt auch eine Serviette oder einen Bierdeckel nutzen, um seine Verordnung zu notieren. Wichtig ist lediglich, dass alle nötigen Angaben – entsprechend der Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) – auf dem Rezept vermerkt sind. Dazu gehören die vollständigen Patientendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsdaten), die Daten des verschreibenden Arztes (Name, Berufsbezeichnung, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift) und das Ausstellungsdatum. Neben dem Namen des Arzneimittels müssen außerdem die Darreichungsform und die abzugebende Menge auf dem Rezept stehen.