Richtlinie für die praktische PTA-Ausbildung verabschiedet |
Juliane Brüggen |
10.05.2022 14:15 Uhr |
Ein Praxisanleiter soll sich zukünftig gezielt um die Auszubildenden kümmern. / Foto: Getty Images/Tom Werner
Mit der Richtlinie erhält die praktische Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) eine bundeseinheitliche Struktur – sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Die Auszubildenden sollen eine gezielte Praxisanleitung erhalten, wie sie zum Beispiel aus der Pflegeausbildung bekannt ist. Erstellt wurde die Richtlinie – dem PTA-Reformgesetz entsprechend – unter Federführung der Bundesapothekerkammer (BAK). Die Inhalte hat eine Arbeitsgruppe erarbeitet, an der die Apothekengewerkschaft Adexa, der Bundesverband PTA (BVpta), die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG), der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), die Apothekerkammern, die PTA-Schulen und die Bundesapothekerkammer (BAK) beteiligt waren. Die Vorgaben richten sich an öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken. Halten Apotheken sich daran, ist die »ordnungsgemäße« Praxisausbildung sichergestellt. Abweichungen von der Richtlinie müssen gegebenenfalls begründet werden. Offiziell gilt die Richtlinie für alle angehenden PTA, die ab dem 1. Januar 2023 mit der Ausbildung beginnen, sie wird aber bereits für die Ausbildungen nach altem Recht empfohlen.
Inhaltlich orientiert die Richtlinie sich an den in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ab 2023) definierten Lerngebieten einschließlich der neuen Themen »Qualitätsmanagement« und »Nutzung digitaler Technologien und Anwendungen der Apotheke«. Die zugeordneten Ausbildungsinhalte finden sich in Anlage 1 der Richtlinie. Ein Musterausbildungsplan (Anlage 2) stellt den empfohlenen zeitlichen Ablauf der sechsmonatigen Praxisphase dar. Hier werden den Kernbereichen »Warenwirtschaft/Apothekenbetrieb«, »Prüfung und Herstellung« und »Information und Beratung« definierte Lernziele zugeordnet, die monatlich aufeinander aufbauen. Der Plan lässt somit erkennen, was die Auszubildenden zu bestimmten Zeitpunkten verstehen und können sollten. Integriert sind begleitende Arbeitsbögen und das Tagebuch, das angehende PTA während der praktischen Ausbildung erstellen. Mindestens einmal im Monat ist ein Fachgespräch zwischen Praxisanleiter und Auszubildendem vorgesehen. Ein Kernelement der Richtlinie sind die 19 Arbeitsbögen, die jeweils aus zwei Teilen bestehen: Teil 1 unterstützt den Praxisanleiter mit Anregungen, Teil 2 hilft dem Auszubildenden, die Inhalte zu vertiefen und das Erlernte anzuwenden. Wenn möglich orientieren sie sich an den Leitlinien, Arbeitshilfen und Leitfäden der BAK.
Der Ausbildungsplan und die Auswahl der Arbeitsbögen können individuell an die Gegebenheiten der jeweiligen Apotheke und die Voraussetzungen der Auszubildenden angepasst werden. Die PTA-Schule hat gemäß der Richtlinie eine Einflussmöglichkeit: Den Plan muss die Apotheke »im Benehmen« mit der Schule festlegen. Wenn ein Teil der praktischen Ausbildung in einer Krankenhausapotheke stattfindet, wird empfohlen, dass sich die Träger auch untereinander abstimmen. Zum Ausbildungsverhältnis selbst legt die Richtlinie ebenfalls einen Rahmen fest, zum Beispiel zu Vertrag, Vergütung und Überstunden-Regelungen. Die BAK ruft Praxisanleiter und Auszubildende auf, die Richtlinie nach Beendigung der Ausbildung anhand der inkludierten Evaluationsbögen zu bewerten.