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Schnelltest positiv trotz Impfung, was tun?

Ein positiver Selbsttest trotz Covid-Impfung: Das kann durchaus passieren, denn die Impfung schützt nicht zu 100 Prozent vor einer Ansteckung. Lesen Sie hier, was im Falle eines Impfdurchbruchs zu tun ist.
Aponet
18.11.2021  11:00 Uhr

Auch vollständig geimpfte Personen können sich mit dem Coronavirus anstecken. Laut Robert-Koch-Institut (RKI), das die Zahl dieser Impfdurchbrüche dokumentiert, kommt dies jedoch vergleichsweise selten vor. Doch was ist zu tun, wenn der Schnelltest dennoch positiv ist?

Was muss ich nach positivem Schnelltest als erstes tun?

Ist der Corona-Schnelltest oder Selbsttest positiv, muss das Ergebnis immer durch einen PCR-Test bestätigt werden – auch bei Geimpften. Wurde der Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum gemacht, kann direkt nach dem positiven Ergebnis dort ein kostenfreier PCR-Test vorgenommen werden.

Wer sich zu Hause getestet hat, kontaktiert am besten seinen Hausarzt oder meldet sich unter der Rufnummer 116 117, um einen Termin für einen PCR-Test zu vereinbaren. Bis das Ergebnis da ist, sollte man laut Bundesministerium für Gesundheit zu Hause bleiben.

Muss ich als Geimpfter in Quarantäne?

Ja, auch vollständig Geimpfte, die mittels PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, müssen in Quarantäne. Auch für sie gilt zunächst, sich für mindestens 14 Tage in eine häusliche Isolierung zu begeben. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei einer symptomlosen Erkrankung. Dann verkürzt sich die Zeit der Isolierung auf fünf Tage, sofern Sie auch nach dieser Zeit noch symptomfrei sind und ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen können.

Wer mit anderen Personen in einem Haushalt zusammenlebt, sollte darauf achten, den Kontakt zueinander einzuschränken, um eine Ansteckung möglichst zu vermeiden. Auch Besuche von anderen Personen sind nicht erlaubt.

Was gilt für vollständig geimpfte, enge Kontaktpersonen von Covid-19-Erkrankten?

Leben Sie mit einer an Covid-19 erkrankten Person in einem Haushalt oder hatten Sie engen Kontakt, wird normalerweise eine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet. Nicht aber für vollständig Geimpfte: Laut RKI ist eine Quarantäne für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung nicht mehr erforderlich ist.

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