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Arbeitsschutz

Sicher durch den Apothekenalltag

Arbeitsschutz in der Apotheke ist ebenso vielfältig wie es mögliche Gefahren sind. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, um den betrieblichen Arbeitsschutz zu gewährleisten? Und was kann jeder einzelne Mitarbeiter tun, um am Abend gesund nach Hause zu gehen?
Michelle Haß
29.04.2019  15:30 Uhr

Mitarbeiter in der Apotheke kommen täglich mit gefährlichen Stoffen in Kontakt, die die Gesundheit schädigen können. Dabei beschränkt sich der Umgang mit Gefahrstoffen nicht nur auf das Labor oder die Rezeptur. Auch Fertigarzneimittel stellen Gefahrstoffe dar.

Für die üblichen Gefahrstoffe, die im Labor oder der Rezeptur verwendet werden, gelten besondere Anforderungen hinsichtlich Lagerung und Kennzeichnung, zum Beispiel gemäß GHS-System. Der Apotheker ist verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis, in dem alle im Betrieb verwendeten und potenziell gefährlichen Arbeitsstoffe gelistet sind, zu erstellen sowie eine so genannte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Hierbei wird eine bestimmte Tätigkeit im Umgang mit Gefahrstoffen (zum Beispiel die Prüfung eines Ausgangsstoffes) hinsichtlich ihres Gefahrenpotentials beurteilt und bewertet. Zur Orientierung können die Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Chemikalien dienen. Sie informieren über Gefahren und Risiken der Stoffe sowie über notwendige Schutzmaßnahmen bei der Handhabung und Lagerung. Nach umfangreicher Risikobewertung der jeweiligen Tätigkeit werden unter Berücksichtigung apothekenindividueller Bedürfnisse Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Bundesapothekerkammer hat neben allgemeinen Empfehlungen zum Arbeitsschutz in ApothekenHandlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung erstellt.

In der Rezeptur verwendete Stoffe können Haut oder Atemwege reizen und über diese sogar in den Körper gelangen. Dabei sind Gefahrstoffe nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, weil sie erst während des Arbeitens als Stäube, Dämpfe oder Gase freigesetzt werden können. Die Bundesapothekerkammer hat ein farbliches Kennzeichnungskonzept bezogen auf die Expositionswege entwickelt. Sie empfiehlt, die Standgefäße farblich entsprechend zu kennzeichnen, damit Beschäftigte daran ihre persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Schutzhandschuhe und gegebenenfalls Atemschutz direkt ableiten können.

Fertigarzneimittel stellen eine besondere Form des Gefahrstoffs dar. Denn anders als bei den üblichen Gefahrstoffen fehlen hier Gefahrensymbole und Sicherheitsdatenblätter. Hinweise auf mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen findet man meist nur nach aufwendiger Recherche in Datenbanken. Prinzipiell sollte auch mit Fertigarzneimitteln ein bewusster Umgang erfolgen. Denn neben den bekannten Zytostatika besitzen auch Antibiotika oder Glucocorticoide krebserzeugende, erbgutverändernde oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigende (CMR) Eigenschaften.

Darüber hinaus sind in der Literatur eine Reihe von Arzneistoffen mit Verdacht auf sensibilisierende oder CMR-Eigenschaften beschrieben. Aus diesem Grund sollte das Apothekenpersonal vor allem bei Arbeiten wie Stellen oder Verblistern entsprechende Schutzmaßnahmen bedenken.

Gefahrstoff Blut

Beschäftigte im Gesundheitswesen sind dem Risiko ausgesetzt sich mit Krankheitserregern zu infizieren. Bei Blutuntersuchungen in der Apotheke wie zum Beispiel Blutzuckerbestimmung wird das Infektionsrisiko zusätzlich gesteigert. Beschäftigte können sich hier mit Hepatitis- und HI-Viren infizieren. Aus diesem Grund gelten wichtige Sicherheitsmaßnahmen, wenn PTA oder Apotheker Blutwerte bei Patienten bestimmen. Der Arbeitgeber muss über die mit der Arbeit verbundenen Gefahren wie Infektionsrisiko und Nadelstichverletzungen aufklären und Sicherheitsmaßnahmen erläutern. Die entsprechende Unterweisung dokumentiert er.

Bevor Mitarbeiter Bestimmungen aus dem Blut durchführen dürfen, brauchen sie eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Diese führen Fachärzte für Arbeitsschutz oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durch. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B anzubieten. Im QM-System der Apotheke sollten Verfahrensregeln und Betriebsanweisungen für die jeweiligen Blutuntersuchungen hinterlegt sein. Für die Tätigkeit bedarf es wie in der Rezeptur einer Gefährdungsbeurteilung.

PTA oder Apotheker führen die Blutuntersuchung in einem abgetrennten Raum mit ausreichend Platz und entsprechenden Hygieneanforderungen durch, so empfiehlt es die BAK in ihren Leitlinien. Bei Tätigkeiten mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten sind stets Schutzhandschuhe zu tragen. Nadelstichverletzung gehören zu den häufigsten Verletzungen im Gesundheitswesen. Um diese zu minimieren, ist die Verwendung von sicheren Instrumenten wie Kanülen und Lanzetten verpflichtend. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat im Internet ein Verzeichnis sicherer Produkte hinterlegt.

Verwendete Instrumente gehören sachgerecht entsorgt, damit sich beim Entleeren der Abfalleimer niemand verletzten kann. Geeignet sind gekennzeichnete, sicher verschlossene und durchstichsichere Behältnisse. Gleiches gilt auch für andere Abfälle, die mit Krankheitserregern kontaminiert sein können wie Tupfern und Teststreifen.

Die Bundesapothekerkammer hat zur Durchführung von Blutuntersuchungen in der ApothekeLeitlinien, einen Kommentar zur Leitlinie und Empfehlungen erstellt. 

Geschützte Hände

Das Thema Hautschutz während der Arbeit ist nach wie vor aktuell. Auch in der Apotheke. Menschen mit Ekzemen und Allergien an den Händen, fühlen sich oft im wahrsten Sinne des Wortes nicht wohl in ihrer Haut. Die Leistungsfähigkeit und Qualität der Arbeit leidet nicht selten darunter. Zusätzlich hinterlassen gepflegte Hände auch beim Kunden einen guten Eindruck.

Der ständige Kontakt mit Wasser und hautreizenden Subtanzen, unter anderem auch mit Desinfektionsmitteln, in Labor und Rezeptur kann die Haut belasten. Die Folge sind trockene Hände, Abnutzungsekzeme und Allergien. Es hilft, wenn am Arbeitsplatz eine hautschonende Reinigung und Desinfektion ebenso wie eine geeignete Pflege vorhanden sind.

Nichtsdestotrotz bieten Handschuhe immer noch den besten Schutz dar. Allerdings kommt es auch hier auf die richtige Auswahl sowie bestimmte Sicherheitsmaßnahmen an. Geeignete Handschuhe sind allergenarm und widerstandsfähig. Verschiedene Handschuhmaterialen weisen unterschiedliche Schutzwirkungen gegenüber Chemikalien auf. Daher sollten Handschuhe fürs Labor für die Dauer der Einsatzzeit undurchlässig gegenüber den verwendeten Stoffen sein. Die Schutzwirkung gegenüber Chemikalien können PTA im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt nachlesen oder gegebenenfalls beim Hersteller erfragen.

Für Labortätigkeiten haben sich medizinische Einmalhandschuhe aus Latex bewährt. Sie sollten, um Allergien vorzubeugen, puderfrei sein. Latexallergiker können Handschuhe aus PCV oder Nitril als Alternative benutzen. Wichtig: die Handschuhe nur solange wie nötig tragen und die vom Hersteller angegebene Tragedauer nicht überschreiten. Bei direkter Verunreinigung mit Chemikalien gehören die Handschuhe direkt gewechselt. Selbstverständlich dürfen Einmalhandschuhe kein zweites Mal benutzt werden, sondern sind direkt nach Gebrauch zu entsorgen.

Sicher desinfizieren

Desinfektionsmittel sind zwar nicht akut toxisch, bergen aber trotzdem gesundheitsgefährdende Risiken durch reizende oder sensibilisierende Inhaltsstoffe. Die entstehenden Dämpfe und Aerosole belasten nicht nur die Haut, sondern gefährden auch die Atemwege. Darüber hinaus werden in der Apotheke standardmäßig Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwendet. Alkohol gehört zu den entzündbaren Flüssigkeiten. Von ihnen geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Deshalb gilt für Desinfektionsmittel, ihren Gesamtvorrat im Arbeitsbereich weitestgehend zu beschränken.

Desinfektionsmittel haben verschiedene chemische Eigenschaften und somit auch unterschiedliche Risikoprofile. Auf der Website der BGW findet PTA umfangreiche Informationen zu den einzelnen Mitteln sowie Informationen zur Gefährdungsbeurteilung. Prinzipiell gilt, dass man Produkte mit dem geringsten Gefährdungspotential bei noch ausreichender Wirksamkeit wählen soll.

Gesundheitsmanagement

Bei all den Auflagen und Anforderung des Arbeitsschutzes darf das allgemeine Gesundheitsmanagement nicht in Vergessenheit geraten. Gesundheitsmanagement beinhaltet verschiedene Maßnahmen mit Blick auf psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz. Ziel sind eine gesundheitserhaltende Arbeitsplatzgestaltung und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen.

Dauerhafter Stress in Form von Zeitdruck, Über- oder Unterforderung sowie Konflikte im Team machen krank und können körperliche Beschwerden wie Schlafstörungen hervorrufen. Die Kommunikation der Beschäftigten untereinander und auch gegenüber dem Vorgesetzten sind essentielle Bestandteil eines erfolgreichen Stressmanagements am Arbeitsplatz.

Gegen physischen Belastungen durch stundenlanges Stehen hilft es, Steh- und Sitzarbeiten abzuwechseln. Haltgebendes und flaches Schuhwerk gehört zur Grundausstattung und mindert zusätzlich die Belastungen für Rücken und Gelenke. Computerarbeitsplätze sollten ergonomisch eingerichtet sein und ständiges Arbeiten am Bildschirm auch einmal unterbrochen werden.

Stolperfalle Alltag

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass in der Apotheke etwa Infektionen oder Rückenschmerzen die häufigsten Ursachen für berufsbedingte Ausfälle sind. An der Spitze rangieren jedoch Arbeitsunfälle durch Stolpern oder Stürzen. Kisten mit Ware, die im Weg stehen, ausgezogene Schubladen, die in den Gang ragen. Diese Gefahren lassen sich nicht immer vermeiden Im Alltag geht die Achtsamkeit für potenzielle Gefahren oft verloren. Doch durch ein sicherheitsbewusstes Verhalten und Miteinander lassen sich viele Arbeitsunfälle verhindern.

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