STIKO für Auffrischimpfung bei 12- bis 17-Jährigen |
Die Empfehlung zur Corona-Auffrischungsimpfung gibt die STIKO nun auch für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. / Foto: Adobe Stock/Milan Markovic
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich generell für eine Corona-Auffrischimpfung auch bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren ausgesprochen. Das Gremium empfehle eine Booster-Impfung für diese Altersgruppe mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer »in der altersentsprechenden Dosierung« und mindestens drei Monate nach der vorangegangenen Impfung, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Donnerstag mit. Der Beschlussentwurf der Empfehlung muss nun noch in ein Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und beteiligten Fachkreisen.
Die derzeitige Lage mit den stark ansteigenden Fallzahlen durch die Omikron-Variante mache eine entsprechende Ausweitung der Impfkampagne notwendig, hieß es. Durch eine Auffrischimpfung werde der wenige Monate nach der Grundimmunisierung abnehmende Impfschutz wieder verbessert und auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von Corona-Infektionen reduziert.
Bislang werden Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Ende Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) klargestellt, dass Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren »unabhängig von den Empfehlungen« der STIKO grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrischimpfungen hätten.
Die STIKO ist ein unabhängiges Gremium. Sie entwickelt Impfempfehlungen und blickt dabei auf den Nutzen für den Einzelnen und die gesamte Bevölkerung. Die Experten werten dafür internationale Daten und Studien aus. Die Empfehlungen gelten als medizinischer Standard, wie es auf der STIKO-Webseite heißt.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.