Stundenweise Vertretungsbefugnis für PTA |
Sollen PTA Apotheker stundenweise vertreten dürfen? Die Apothekengewerkschaft Adexa befasst sich aktuell mit den praktischen Aspekten der Frage. / Foto: ABDA
Dass dieser Vorstoß gerade aus Sachsen kam, hängt nicht zuletzt mit den immer stärker sinkenden Zahlen an Pharmazie-Ingenieurinnen und -Ingenieuren (PI) zusammen. Dies macht sich in den östlichen Bundesländern stärker bemerkbar als im Westen. PI dürfen – so wie auch Apothekerassistentinnen und -assistenten – für maximal vier Wochen im Jahr die Apothekenleitung vertreten, wenn keine Vertretung durch approbierte Apothekerinnen oder Apotheker möglich ist.
Bei Adexa befassen sich derzeit die drei Berufsgruppen PTA, Apotheker:innen und PI/Apothekerassistent:innen aufgrund des aktuellen Vorstoßes mit den Fragen, die eine solche begrenzte Vertretungsbefugnis mit sich bringen würde.
Dabei geht es unter anderem um den maximalen zeitlichen Umfang, um Haftungsfragen sowie um eine gesonderte tarifliche Vergütung, aber auch um die nötigen persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen (wie Berufserfahrung und Weiterbildung; Änderung der Apothekenbetriebsordnung). Nicht zuletzt muss bedacht werden, welche Auswirkungen dieses Modell auf die künftige Zahl an Pharmaziestudienplätzen hätte – und auch auf die Verfügbarkeit von PTA, die ja oft ebenfalls gesucht werden (zum Beispiel Ausfall durch die Weiterbildung).
Der Adexa-Beirat hat auf seiner Sitzung zu diesem Fragenkomplex eine zeitnahe interne Diskussion und Abstimmung empfohlen. Vorstand Andreas May: »Als Gewerkschaft, die alle Apothekenberufe vertritt, werden wir den Vorschlag von allen Seiten beleuchten und einen Konsens der Berufsgruppen suchen.«