Tarifvertrag für sächsische Apotheken vereinbart |
PZ/PTA-Forum |
12.12.2022 17:00 Uhr |
Ab 2023 gilt in Sachsen wieder ein Tarifvertrag für öffentliche Apotheken. / Foto: Adobe Stock/Marco2811
Seit 1998 besteht für das Bundesland Sachsen kein Tarifvertrag mehr für die Angestelltengehälter in den öffentlichen Apotheken. Das ändert sich nun zum 1. Januar 2023 – vereinbart wurde ein Rahmentarifvertrag und ein Gehaltstarifvertrag. Die entsprechenden Dokumente sind ab sofort auf der Adexa-Website öffentlich sowie beim SAV im geschlossenen Mitgliederbereich zu finden.
»Wir brauchen mehr motiviertes und gut ausgebildetes Personal«, betonte Dr. Reinhard Groß, stellvertretender SAV-Vorsitzender und Leiter der Tarifkommission. »Wir haben hier einen modernen und zeitgemäßen Tarifvertrag, der auch den zunehmenden Ansprüchen an die Arbeit der Apotheken in den kommenden Jahren gerecht wird.« Besonders hervorzuheben seien eine flexiblere und familienfreundlichere Arbeitszeitgestaltung, die Förderung und Honorierung individueller Leistung und eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung sowie eine besondere finanzielle Unterstützung von Berufsanfängern. Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission freute sich, dass nun bundesweit wieder Tarifverträge im gesamten Bundesgebiet gelten.
Die Basisgehälter für die Apothekenmitarbeiter in Sachsen liegen gemäß Auskunft von SAV und Adexa zwar 2 Prozent unter denen im BRTV. Dafür gibt es zwei freiwillige Module, die Arbeitgeber und Angestellte abschließen können: einerseits die leistungsorientierte Bezahlung (LOB), wie sie aus Nordrhein bekannt ist, zum anderen aber auch ein bundesweit bislang einmaliges Modul zur Vergütung nach Fort- und Weiterbildungsstand. Filialleiter erhalten zudem grundsätzlich 10 Prozent mehr Grundtarif.
Ab 01.01.2023 | Ab 01.01.2024 | |
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PTA im Praktikum | 793 Euro | 817 Euro |
PTA im 1. und 2. Berufsjahr | 2370 Euro | 2441 Euro |
PTA vom 3. bis zum 5. Berufsjahr | 2585 Euro | 2663 Euro |
PTA ab dem 6. Berufsjahr | 2895 Euro | 2982 Euro |
»Auch werden Berufsanfänger innerhalb der ersten Jahre kontinuierliche Gehaltssteigerungen erfahren, da wir vor allem jungen Kolleginnen und Kollegen einen zusätzlichen Anreiz für die Arbeit in der öffentlichen Apotheke bieten wollen«, erklärte Michael. So erreichen Mitarbeiter nicht erst nach zehn, sondern bereits nach sechs Jahren die höchste Gehaltsstufe und erzielen schneller Gehaltssteigerungen als im restlichen Bundesgebiet.
Die neue Gehaltstabelle gilt genau wie der Vertrag ab dem 1. Januar 2023 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Ein Zuschlag von 3 Prozent ist für alle Berufsgruppen automatisch zum 1. Januar 2024 vereinbart. Zwingend gilt der Vertrag, wenn der Arbeitnehmer Adexa-Mitglied und der Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im SAV ist.